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- 25.5.2010: Mehrwertsteuer: Präzision versus Populismus
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Archiv der Kategorie Politische Betrachtungen
Mehrwertsteuer: Präzision versus Populismus
25.5.2010 by Reitzenstein.
Kann Presse populistisch im Wortsinne oder auch im Sprachsinne sein? Kann sie. Beides.
Ein gängiges bon mot behauptet, dass, wer Kompliziertes einfach darstellen könne, Faschist sei. Da Faschistenn in Mitteleurope glücklicherweise beinahe ausgestorben sind, haben diese Rolle nun die Populisten übernommen. Hier ist jedoch zwischen echten Populisten zu unterscheiden und jene, die Gutmenschen und Medien mit dieser Begrifflichkeit zu diskreditieren versuchen. Denn selbst mancher von diesen “Rechtspopulist” genannte, ist weder rechts, noch populär - aber reißerische Vereinfachungen heben die Auflagen der Medien und stärken die Selbstgerechtheit jener, die vergessen haben, dass die political correktness einst zum Schutz jener erfunden wurde, die keine Stimme hatten, um für sich selbst einzutreten. (Zur Information für die jüngeren Leser: Das war, bevor political correctness Selbstzweck all jener wurde, die durch “verletzt fühlen” einen Blankoscheck für alles im Abo bekamen.)
Ad rem: Der Gesetzgeber in Deutschland wollte - wie in vielen anderen Ländern auch - dass jedermann die Dinge des täglichen Bedarfs möglichst günstig erhält. Und da der Mensch nur ein gewisses Quantum an Grundnahrungsmitteln, Zeitungen und Straßenbahnfahrkarten konsumieren kann, ergibt sich, dass ein Einkommensschwacher einen erheblich höheren Anteil seines Einkommens für Mehrwertsteuer auf diese DInge ausgibt, als ein Einkommensstarker. Daher werden seit jeher diese Dinge des täglichen Bedarfs mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegt. Mietwohnugnen wurden sogar ganz ohne Mehrwertsteuer zur Vermeitung frei gegeben. Zudem wurde unterstellt, dass Wohlhabende öfters in Restaurants gehen und noch weniger in Supermärkten kaufen. Folglich belasten Mehrwertsteuererhöhungen - wie unlängst von CDU und SPD beschlossen, die Armen sehr viel mehr als die Reichen.
Es ist allgemein bekannt, dass Unternehmen und Bürger einen Teil ihrer Gewinne - also ihres erarbeiteten Geldes - als Steuern für die Belange der Allgemeinheit abführen müssen.
Die Mehrwertsteuer hingegen wird jedoch nicht vom Geld des Bürgers oder Unternehmens bezahlt. Der Konsument zahlt diese Steuer faktisch direkt an den Staat. Da der Aufwand, neben jede Kasse im Land einen Finanzbeamten zu stellen, zu groß wäre, nimmt der Unternehmer die Umsatzsteuer treuhänderisch für den Staat an sich und reicht sie unmittelbar weiter. Somit ist klar, dass dieses Geld zu keinem Zeitpunkt dem Unternehmer gehört. Daher urteilen die Gerichte erheblich strenger bei Umsatzsteuerhinterziehung, als bei “normaler” Steuerhinterziehung.
Draus folgt, dass eine Senkung des Steuersatzes auf Körperschaftsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, etc. ein Steuergeschenk an den Steuerpflichtigen darstellt, da der Besteuerte ja mehr von seinem Geld behalten kann.
Wenn jedoch der Umsatsteuersatz gesenkt wird, kann kaum von einem Geschenk an den Steuerpflichtigen gesprochen werden, denn die Umsatzsteuer hat ja vorher wie nachher dem Staat gehört.
Nun mag man diskutieren, ob die Übernachtung in einem Hotel zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehört. Ebenso mag man diskutieren, ob es gut für Deutschland ist, wenn mehr Menschen sich einen Urlaub im Lande leisten können und nicht in anderen europäischen Ländern Urlaub machen - wo zumeist ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt. Mehr ausländische Feriengäste schaffen Arbeitsplätze und lassen viel Geld im Land, sagen viele. So wäre die Mehrwertsteuersenkung auf Hotelübernachtungen als Anpassung an den europäischen Markt zumindest nachvollziehbar.
Ebenso mag man über die Sinnhaftigkeit der Tatsache streiten, dass Essen im Restaurant bei McDonald’s mit voller Mehrwertsteuer belegt ist (Restaurants sind kein Grundbedürfnis), der gleiche Burger mitgenommen oder am Mc Drive verkauft nur mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegt ist (Lebensmittelverkauf).
Nicht nachvollziehbar sind jedoch zwei Dinge:
1. Wie kann ein Hotelier ein Geschenk bekommen, wenn das, was er für einen anderen vorübergehend verwahrt (Mehrwertsteuer für den Staat), weniger wird?
2. Warum stürzen sich die Medien auf das Thema “Steuergeschenke für Hoteliers” - lassen jedoch außen vor, dass - wenn es sich wirklich um Steuergeschenke handelte - es die gleichen “Steuergeschenke” für Zeitungsverleger, Nahverkehrsunternehmer und Supermarktbetreiber gäbe. Man stelle sich das einmal vor: Die beiden reichsten Deutschen, die Aldi-Eigner Gebrüder Albrecht sind Milliardäre und erhalten immer noch “Steuergeschenke”, während viele Hartz IV-Empfänger auf seine Playstaion auch noch den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen! Wenn also Milliardenkonzerne, wie Aldi, McDonald’s, Lidl & Co. “Steuergeschenke” von den Medien und den Gutmenschen offenbar kommentarlos gegönnt werden, während gleichzeitig eine Hoteliersschelte auf unterstem Niveau stattfindet, wird deutlich, worum es bei dieser gespielten Empörung wirklich geht.
Vieleicht sollten jene, die diese neue Regelung mit dem wohlfeilen Begriff “Steuergeschenke an Hoteliers” als politische Waffe gegen Liberale verwenden, zunächst beachten, dass
a) die Presse überparteilich sein sollte
b) es sich bei einer Mehrwertsteuersenkung qua definitionem nicht um ein Steuergeschenk handeln kann
c) fairerweise in gleicher Weise über Lebensmittelhändler und Verleger berichtet werden müsste
d) viele Zeitungen an Umsatz - und Redakteuren - verlören, wenn der volle Mehrwertsteuersatz, als12% mehr, die Zeitungen so verteuerten, dass viele Leser aus Sparsamkeitsgründen lieber ihr Abo kündigten und stattdessen lieber Urlaub machten - in Hotels mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz. Dort gibt es dann zwar auch Zeitungen, in denen ähnlich populistisdhe Thesen verbreitet werden. Aber dafür gibt es diese in Hotels gratis und Urlaube sind tatsächlich populär…
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Mr. Bean EU-Präsident?
5.1.2010 by Reitzenstein.
http://totallylookslike.com/2008/09/28/jose-luis-rodriguez-zapatero-totally-looks-like-mr-bean/
Die Ähnlichkeit zwischen dem spanischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero und dem Komiker Rowan Atkinson (Mr. Bean) ist verblüffend - besonders, wenn beide grienen.
Gestern hat jemand die Website der spanischen EU-Ratspräsidentschaft geknackt - und das Foto Zapateros gegen das von Atkinson getauscht.
Der Urheber der Aktion ist bis heute unbekannt. Aber der Ansturm des Publikums ließ die Site gestern zusammenbrechen. Heute ging sie wieder online - ohne Mr. Bean.
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Spiegel Online: Im Mauseloch der Angst
2.1.2010 by Spectator Mundi.
Im Mauseloch der Angst
Von Henryk M. Broder
6 Bilder
Terror: Angriff auf dänischen Karikaturisten
Im Jahre 1988 erschien Salman Rushdies Roman “Die Satanischen Verse” in der amerikanischen Originalausgabe. Worauf der iranische Staats- und Revolutionsführer, Ajatollah Chomeini, eine “Fatwa” gegen Rushdie erklärte und ein hohes Kopfgeld für dessen Ermordung auslobte. Es kam zu mehreren Anschlägen auf die Übersetzer und Verleger des Romans, wobei der japanische Übersetzer Hitoshi Igarashi ums Leben kam. Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen Salman Rushdie noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen.
In dieser Atmosphäre traute sich kein deutscher Verlag, Rushdies Buch zu publizieren. Worauf einige Schriftsteller, unter ihnen Günter Grass, die Initiative ergriffen, damit Rushdies Roman in Deutschland erscheinen konnte - in einem Verlag, der ausschließlich zu diesem Zweck gegründet wurde. Er hieß ARTIKEL 19 - wie der Paragraf der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Meinungsfreiheit garantiert - und war ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem Dutzende von Verlagen, Organisationen und Einzelpersonen beteiligt waren, darunter Bertelsmann, Fischer, Hoffmann & Campe, Suhrkamp und Wagenbach, der Verband deutscher Schriftsteller und das PEN-Zentrum der Bundesrepublik, Norbert Blüm und Oskar Lafontaine, Hans Magnus Enzensberger und Klaus Staeck, Frank Schirrmacher und Roger Willemsen. Es war die breiteste Koalition, die je in der Bundesrepublik zustande gekommen war. Verständnis für die verletzten Gefühle der Muslime
17 Jahre später, nachdem die dänische Tageszeitung “Jyllands-Posten” auf einer Seite ein Dutzend Mohammed-Karikaturen veröffentlicht hatte, kam es in der islamischen Welt zu ähnlichen Reaktionen: Millionen Muslime zwischen London und Jakarta, die keine der Karikaturen gesehen oder auch nur den Namen der Zeitung je gehört hatten, demonstrierten gegen die Beleidigung des Propheten und verlangten die angemessene Bestrafung der Übeltäter: mit dem Tode. Osama bin Laden ging so weit, die Auslieferung der Zeichner zu verlangen, um sie von einem islamischen Gericht aburteilen zu lassen.
Doch anders als im Falle von Rushdie solidarisierte sich diesmal kaum jemand mit den bedrohten dänischen Karikaturisten. Im Gegenteil. Günter Grass, der die ARTIKEL-19-Aktion angestoßen hatte, äußerte sein Verständnis für die verletzten Gefühle der Muslime und die daraus resultierenden gewalttätigen Reaktionen; diese seien, so Grass, eine “fundamentalistische Antwort auf eine fundamentalistische Tat”, womit er eine Äquidistanz zwischen den zwölf Karikaturen und den Mordaufrufen auf die Karikaturisten herstellte. Bei der Gelegenheit wurde Grass auch grundsätzlich: “Wir haben das Recht verloren, unter dem Dach auf freie Meinungsäußerung Schutz zu suchen.”
Der damalige britische Innenminister Jack Straw nannte die Veröffentlichung der Karikaturen “unnötig, unsensibel, respektlos und falsch”. Der “Vorwärts”, das Organ der SPD, verteidigte die Meinungsfreiheit im Allgemeinen, meinte aber, in diesem speziellen Fall würden die Dänen die Freiheit “missbrauchen, nicht im rechtlichen, aber im politischen-moralischen Sinne”. Fritz Kuhn, 1955 geboren, hatte ein Déjà-vu: “Mich haben sie (die Karikaturen) an die antijüdischen Zeichnungen in der Hitler-Zeit vor 1939 erinnert.” Womit der damalige Fraktionschef der Grünen bewies, dass er entweder ein sensationelles pränatales Gedächtnis oder noch keine einzige antisemitische Karikatur aus dem “Stürmer” gesehen hat.
Als würden Eunuchen über Sex reden
Es war, als würden Blinde über Kunst, Taube über Musik und Eunuchen über Sex diskutieren - vom Hörensagen, denn abgesehen von “taz”, “Welt” und “Zeit” waren alle deutschen Zeitungen und Magazine der Empfehlung von Claudia Roth gefolgt - “Deeskalation beginnt zu Hause” - und hatten auf einen Abdruck der Karikaturen vorsorglich verzichtet. So wie es auch der Psychoanalytiker Horst-Eberhard Richter geraten hatte: “Der Westen sollte alle Provokationen unterlassen, die Gefühle von Erniedrigung und Demütigung hervorrufen…” Wobei Richter offen ließ, ob “der Westen” auch das Tragen von Miniröcken, den Genuss von Schweinefleisch und die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften unterlassen sollte, um keine Gefühle von Erniedrigung und Demütigung in der islamischen Welt hervorzurufen.
Wären die Mohammed-Karikaturen flächendeckend in der deutschen Presse nachgedruckt worden, hätten die Zeitungsleser sich selbst ein Bild machen können, wie exzessiv harmlos die zwölf Zeichnungen waren und wie bizarr und gegenstandslos die ganze Debatte, statt die Beurteilung “Experten” zu überlassen, die jede Kritik am Papst und der Kirche, jede blasphemische Kunstaktion im Namen der Meinungsfreiheit verteidigen, im Falle der Mohammed-Karikaturen allerdings plötzlich der Ansicht waren, man müsse auf religiöse Gefühle anderer Menschen Rücksicht nehmen.
Das freilich war nur eine Ausrede, eine Art Mauseloch der Angst. Denn zwischen der Rushdie-Affäre und dem Karikaturen-Debakel war einiges passiert: 9/11, die Anschläge von London, Madrid, Bali, Jakarta, Djerba, die von manchen Kommentatoren ebenfalls als Ausdruck der Erniedrigung und Demütigung der islamischen Welt durch den Westen interpretiert wurden. Vor dieser Drohkulisse schien es vernünftiger und vor allem sicherer, “Respekt” vor religiösen Gefühlen zu bekunden als auf dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu bestehen.
Das Recht zu beleidigen ist wichtiger als der Schutz vor Beleidigung
Und es waren nur wenige, die aus der Reihe tanzten, der britische Komiker Rowan Atkinson (”Mr. Bean”) erklärte, “das Recht zu beleidigen” sei “sehr viel wichtiger, als das Recht, nicht beleidigt zu werden”, die aus Somalia stammende und damals in Holland lebende säkulare Muslimin Ayaan Hirsi Ali schrieb ein Manifest, das mit den Worten begann: “I am here to defend the right to offend.”
Aber das waren Ausnahmen. Sogar der damalige französische Präsident, Jacques Chirac, vergaß vorübergehend, dass er die “Grande Nation” vertritt, zu der auch Sartre, Voltaire und Victor Hugo gehören, und dekretierte, dass “alles, was den Glauben anderer, zumal den religiösen Glauben, beleidigen könnte, vermieden werden muss”.
So begann die geforderte “Deeskalation” nicht nur “zu Hause”, sie endete auch vor der eigenen Haustür. Denn die andere Seite denkt nicht daran zu deeskalieren. Die Fatwa gegen Salman Rushdie ist immer noch in Kraft, der Mordanschlag gegen Kurt Westergaard war nicht der erste Versuch, ein Todesurteil zu vollstrecken, dem keine Straftat zugrunde liegt. Der Islam mag in der Theorie eine “Religion des Friedens” sein, die Praxis sieht anders aus.
Mitten in Berlin lebt eine deutsch-türkische Rechtsanwältin, die vor kurzem abtauchen musste, weil sie mit Morddrohungen überzogen wurde, nachdem sie ein Buch veröffentlicht hatte. Es enthält keine einzige Mohammed-Karikatur, allein der Titel ist eine Provokation, die ans Eingemachte geht: “Der Islam braucht eine sexuelle Revolution”.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,669793,00.html
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Recht haben und Recht bekommen - Teil II
31.12.2009 by Spectator Mundi.
Kurioser Fall vor Gericht in Berlin
Wer heute der Gerichtsshows des Privatfernsehens überdrüssig ist, geht trendbewusst zu den zahlreichen Gerichtsverhandlungen, zu denen die Öffentlichkeit zugelassen ist. Während erfahrene Gerichtszuschauer Bau- und Verwaltungsrecht eher zum Langweilen finden, Sozialrecht manches Mal zum Entsetzen, so liegen Strafrecht und Arbeitsrecht vorn auf der Beliebtheitsskala.
Wenn die „Kommentarwichsmaschinen“ (Max Goldt) der Medienbranche immer neues Entsetzen über die Rechtsauffassung von Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, herauspolemisieren, sollte man einen Augenblick inne halten und nachdenken. Vielleicht lohnt es sich, sich zuerst vorzustellen, man habe im Schweiße seines Angesichts ein kleines Unternehmen aufgebaut und dann kommt jemand her, dem man vertraut, ihm sogar die Schlüssel zu seinem Eigentum überlässt – und der dann stiehlt. Viel Geld oder nur einen Kugelschreiber. Und dann stelle man sich vor, wie es sein muss, folgende Passage im Hamburger Abendblatt zu lesen:
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hält Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für gerechtfertigt. “Es gibt keine Bagatellen”, sagte Schmidt der “Süddeutschen Zeitung”. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das “mit fehlendem Anstand” zu tun habe. Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, forderte dagegen, Kündigungen bei Bagatellen per Gesetz auszuschließen.
Diese Forderung Ernsts heißt im Umkehrschluss, dass der Staat, der alle Menschen in Deutschland repräsentiert, per Gesetz bestimmt, dass es zwar verboten ist und bestraft wird, wenn man an einer Tankstelle einen Schokoriegel oder im Supermarkt eine Flasche Prosecco stiehlt – aber jemanden, mit dem man täglich arbeitet, um die gleichen Dinge bestehlen darf, ohne dass dieser sich wehren darf.
Die amerikanische Professorin und Feministin Camille Paglia provoziert in ihren Büchern damit, dass es Opfern oft auch deshalb schlecht geht, weil ihnen die Gesellschaft einredet, dass sich Opfer traumatisiert fühlen müssen; auch dann, wenn sie selbst provoziert haben sollten, zum Opfer zu werden.
Es ist gewiss sinnvoll, sich von jeglicher Radikalität zu distanzieren, so auch von dieser, aber Radikalität darf Denkanstöße geben: Wenn also jemand im Supermarkt Kaugummi stiehlt, die Polizei ihn abführt, die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet und wohlmöglich ein Gericht eine Strafe ausspricht, so wird niemand „Mitleid!!“ in die ihm ins Gesicht ragenden Mikrophone krähen. Wenn der Dieb jedoch ein Mitarbeiter des Supermarktes ist und keine Polizei kommt, kein Staatsanwalt und kein Gericht, sondern eine Abmahnung – dann reden viele Gutmenschen dem Dieb ein, dass er ein Opfer ist, sich traumatisiert fühlen muss, erklären ihm, dass er sich wehren muss – und mit ein wenig Glück bezahlt ihm die Gewerkschaft auch noch die Anwälte. Da macht das Klagen Spaß.
Ironie? Mitnichten! Hier wird der erfahrene Besucher von Arbeitsgerichtsprozessen die Schätzung vieler Juristen teilen: In der ersten Instanz bekommen zu etwa 90% die Arbeitnehmer recht. Der Umkehrschluss gibt den Gutmenschen Recht – Arbeitnehmer wären dann offenbar zumeist Opfer von Willkür.
Noch absurder wird es, wenn der kriminelle Mitarbeiter den Arbeitgeber anzeigt, beispielsweise wegen Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder Plutoniumschmuggel. Deutschland ist ein freies Land, in dem jeder jeden anzeigen darf und jede Anzeige zieht ein Ermittlungsverfahren mit Aktenzeichen nach sich. Wenn der Mitarbeiter nun noch im Internet veröffentlicht, dass die Staatsanwaltschaft gegen Arbeitgeber XY wegen Drogenhandel und Steuerhinterziehung ermittelt, ein paar Kumpane das kommentieren und verbreiten, stoßen wir auf folgendes Phänomen: Jene Richter und Staatsanwälte, die mit Internet arbeiten, googeln immer häufiger die Namen der Angeklagten und Zeugen.
Und wenn dann im Internet eine ganze Gruppen von Leuten (echt und gefakt), die nicht als Kumpan des kriminellen Mitarbeiters erkennbar sind, sich über die „Machenschaften“ des Arbeitgebers auslassen und jeder fleißig eine „Vermutung“ dazudichtet, so gibt das der Justiz ein recht verzerrtes Bild.
Szenenwechsel ins Arbeitsgericht: „Ja, Herr Vorsitzender“, sagt der entlassene Arbeitnehmer, „vielleicht hätte ich nicht stehlen dürfen, aber der bestohlene Arbeitgeber ist ganz bestimmt noch viel krimineller als ich. Er wurde zwar nicht verurteilt, aber im Internet finden sich so viele Leute, die alle Hinweise haben, dass die Staatsanwaltschaft auch schon gegen den bösen Mann ermittelt.“
Und schon ist der Dieb unschuldig und der Arbeitgeber verliert den Prozess.
Schon in der Antike galt der Satz: „Fallere fallentem, non est fraus, sed pocius laus.“ Den Betrüger betrügen ist kein Betrug, sondern löblich.
Nur in der Neuzeit wird gelegentlich übersehen, dass ein Betrüger erst dann ein Betrüger ist und als solcher bezeichnet werden darf, wenn er als solcher verurteilt ist. Zu den Grundwerten unserer Demokratie gehört schließlich die Unschuldsvermutung.
Aber das wäre vielen Medienkonsumenten vielleicht auch schon wieder zu langwierig und kompliziert. Wenn sich eine Kumpanei findet, die jemanden als kriminell beschimpft, wird schon was dran sein – und praktischerweise lenkt es von den eigenen Straftaten ab.
Unlängst wurde im größten deutschen Gericht, Berlin Moabit, ein Fall abgeschlossen, der nicht nur zu den kuriosesten des Jahres gehören dürfte, sondern auch Trendsetter im oben genannten Sinne war.
Zum Sachverhalt: Ein junger Mann hatte Geld zu investieren, eine gute Geschäftsidee, aber wollte seinen bisherigen Job nicht kündigen, da er ihm viel Freude machte. Also gründete er eine Aktiengesellschaft und setzte einen ehemaligen Berliner Staatssekretär als Vorstandsvorsitzenden ein. Der Mann war aus berühmtem Hause, Rechtsanwalt und Professor. Was der junge Mann nicht wusste, der Staatssekretär hatte sich bei einem Immobilienkauf weit aus dem Fenster gelehnt und konnte nicht mit Geld um sich werfen. In so einer Situation reagieren viele Menschen nicht immer rational.
Die AG kaufte einige kleine Unternehmen, Hauptumsatzbringer war jedoch ein neu gegründetes Hotel. Der Staatssekretär-Rechtsanwalt fand nichts dabei, gegen den Willen des Eigentümers der AG – dies erlaubt das Aktienrecht – einen 18jährigen Abiturienten und einen 62jährigen Maschinenschlosser als Geschäftsführer und Generalbevollmächtigen zu Chefs des Hotels zu machen. Der Maschinenschlosser, bezog Hartz IV, hatte noch rund eine halbe Million Euro Steuerschulden, war einschlägig vorbestraft, kannte viele Steuertricks und hatte gerade den dritten Offenbarungseid geleistet. Da der Schüler keine Ahnung von Buchführung und Geschäftsführung hatte, beschränkte er sich darauf, als Alibi-Geschäftsführer da zu sein.
Der Maschinenschlosser übernahm die Betriebsführung und begann mit prompt wieder gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben zu machen. Trotz Mahnung der Eigentümer änderte der Staatssekretär als Verantwortlicher der Eigentümer-AG nichts. Als der Eigentümer erfuhr, dass bereits die Steuerfahndung ermittelte und das Unternehmen somit akut bedroht war versuchte er, die Sache aufzuklären.
Doch er bekam nur zwei Dinge: Dringende Hinweise, dass viel Geld unterschlagen wurde und – Hausverbot. Der Maschinenschlosser bekam nicht nur Hartz IV und parallel Honorar vom Hotel, sondern fertigte zudem Quittungen aus, die besagten, dass dieser oder jener Geld aus der Firmenkasse bekam – aber nicht der Empfänger unterschrieb die Quittungen, sondern der Maschinenschlosser selbst.
Als er den Vorstandschef, der als Rechtsanwalt arbeitete, damit konfrontierte, dass ein dringender Tatverdacht auf Steuerhinterziehung und Unterschlagung besteht, erklärte der Staatssekretär, er habe einen Beweis, dass dies nicht stimmen könne – der Beschuldige habe behauptet, er sei unschuldig. Hier könnte ein unbeteiligter Beobachter nun spekulieren, dass der Mann entweder die Realitäten nicht wahrnehmen wollte oder selbst Zuwendungen erhielt.
Denn er erklärte dem Eigentümer schriftlich, er spiele mit dem Gedanken, den Hotelbetrieb an den Schüler und den Maschinenschlosser zu übertragen, dann hätte der Eigentümer keinen Ärger mehr mit diesen Leuten.
Nun musste der Eigentümer handeln: Er beantragte beim Aufsichtsrat einen Beschluss, mit dem - rechtlich einwandfrei - das Gespann aus Schüler und Maschinenschlosser entlassen und eine reguläre Geschäftsleitung gesucht werden kann. Der Aufsichtsratsvorsitzende, auch er Rechtsanwalt, goss diesen einstimmigen Beschluss in rechtlich korrekte Formen.
Nun musste aufgrund der Vorgeschichte damit gerechnet werden, dass das unter Verdacht stehende Duo, dass sogar schon dem Eigentümer Hausverbot in seinem eigenen Unternehmen erteilt hatte, nicht einfach geht, wenn der neue Geschäftsführer kommt.
Also wurde auf Bitten des Eigentümers ein neutraler Rechtsanwalt, der keinen der Beteiligten vorher kannte, gefunden und vom neuen Geschäftsführer gebeten, die Übergabe zu beobachten und zu protokollieren, sowie alle Geschäftsunterlagen zu einem Wirtschaftsprüfer zu bringen, der auf Steuerhinterziehungen, Unterschlagungen, etc. prüfen sollte.
Dies hieß auch der Aufsichtsratsvorsitzende und ein vom Eigentümer zur Prüfung der Rechtslage hinzugezogener Rechtsanwalt gut.
Der neue Geschäftsführer rückte an, übernahm die Räumlichkeiten, übergab alle vorgefundenen Geschäftsunterlagen dem neutralen Anwalt und setzte in dessen Anwesenheit die alte Belegschaft vor die Tür.
Nun drohten die möglichen Steuerhinterziehungen und Unterschlagungen aufzufliegen. Also setze sich das Duo Schüler und Maschinenschlosser mit dem Staatssekretär zusammen und schrieben eine Anzeige gegen den Eigentümer. Sie hätten sich „genötigt“ gefühlt, das Geschäftslokal zu verlassen und die Geschäftsunterlagen heraus zu geben.
Ferner zeigten sie den Eigentümer noch wegen dutzender anderer Dinge an. Er soll seine eigenen Firmen bestohlen haben und sich selbst mit falschen Reisekostenabrechnungen betrogen haben, Drogen schmuggeln und weitere Anschuldigungen, die nicht sehr schlüssig schienen.
Anschließend veröffentlichten sie die Aktenzeichen der Ermittlungen im Internet und verschwiegen wohlweislich, dass sie selbst diese Anzeigen gestellt hatten. Dann machten sie viele Bekannte des Eigentümrs auf die Internetdiskussion aufmerksam. Der Eigentümer bekam prompt keine Kredite, um den ausgeplünderten Betrieb zu sanieren und er verlor noch seinen normalen Arbeitsplatz bei einem großen Unternehmen – die zahlten lieber ihm eine kleine Abfindung, als mit jemandem im Verbindung zu stehen, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt. Doch die Staatsanwaltschaft stellte die ganzen Verfahren ein – es war zu offensichtlich, dass die Anschuldigungen nur erlogen waren. Das Unternehmen musste jedoch kurz darauf aufgelöst werden.
Am Ende blieb nur ein Punkt offen – der Eigentümer, der einen einstimmigen Aufsichtsratsbeschluss herbeigeführt hatte, der den Wechsel der Geschäftsführung ermöglichte, von drei Rechtsanwälten bestätigt bekam, dass alles so legal ist, hatte diesen Anwälten geglaubt.
So kam es zur Hauptverhandlung. Alle Anlagepunkte wurden nach kurzer Zeit fallen gelassen, weil sie sich als absurd oder schlicht gelogen erwiesen. Auch wurde erwiesen, dass niemand jemanden bedroht oder genötigt hatte. Weil sich die abgelöste Geschäftsleitung genötigt „gefühlt“ hatte - vom neuen Geschäftsführer in Begleitung des neutralen Rechtsanwaltes - muss der Eigentümer nun ein Bußgeld von über tausend Euro zahlen.
Die Tatsache, dass er selbst nur beim Aufsichtsrat einen Beschluss beantragt hatte, drei Rechtsanwälte das Vorgehen als rechtmäßig betrachtet hatten und empfhlen hatte, dass ein neutraler Rechtsanwalt beim Wechsel dabei ist, damit alles nach Recht und Gesetz abläuft, zählte nicht.
Einer der ehemaligen Mitarbeiter hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass der Ablösungsbeschluss, die Herausgabeaufforderung für Geschäftsunterlagen und Schlüssel ja auch per Gerichtsvollzieher hätten übermittelt werden können. Da hätte sich bestimmt niemand genötigt gefühlt. Dem folgte das Gericht.
Die Tatsache, dass dann vielleicht Menschen, die Bücher gefälscht haben, um Steuern zu hinterziehen und viel Geld unterschlagen haben, vielleicht auch die Kasse geleert und Beweise manipuliert hätten, ließ das Gericht nicht gelten.
Dies wäre dann eine neue Definition von unternehmerischem Risiko. Der Geschädigte musste sein ausgeplündertes Unternehmen schließen, hat seine Investitionen verloren und muss nun auch noch ein Bußgeld zahlen, weil sich die mutmaßlichen Straftäter genötigt „gefühlt“ haben, zu gehen.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung zwar gegen die abgesetzte Geschäftsführung und ihre Komplizen – aber die die meisten dieser Personen haben bereits einen Offenbarungseid geleistet. Von denen bekommt der Eigentümer im Falle einer Verurteilung keinen Cent mehr zurück.
Aber wenigstens die Gerichtszuschauer gehen nicht leer aus: Sie haben folgende Lehrsätze erhalten:
- Du darfst nicht stehlen – und wenn doch, bestiehl Deinen Arbeitgeber, dann bist Du das Opfer und er ist der böse Kapitalist.
- Wenn Du als Manager Deinen Arbeitsgeber bestiehlst, gib ihm Hausverbot und zeige ihn an – das verschafft Dir die Zeit, Beweise zu vernichten, die Kasse einzupacken und Dich abzusetzen.
- Wenn Du während der Arbeitszeit vor die Tür gesetzt wirst, zeige alle Handelnden an, weil Du Dich genötigt fühlst zu gehen – die müssen dann ein Bußgeld zahlen und Du kannst sie auslachen.
- Wenn Dich dann doch irgendwann die Polizei abholt und Dich zwingt, Dich aus Deiner Wohnung in ein Polizeiauto zu begeben, zeige auch gleich die Polizisten wegen Nötigung an, schließlich hätten Sie Dir auch eine Ladung zur Vernehmung per Zustellung senden können. Das Risiko, dass Du Dich absetzt, wird gern in Kauf genommen. Vielleicht muss der Polizist dann auch ein Bußgeld zahlen. Oder erst einmal bei einer Verkehrskontrolle oder wenn der Gerichtvollzieher kommt…
Aber das ist nur eines von vielen Beispielen, die eifrige Gerichtsbesucher jeden Tag in Deutschland sehen können. Sir Winston Churchill hat einmal bemerkt, dass, wenn man jemals ein Argument gegen die Demokratie suche, möge man sich fünf Minuten mit einem x-beliebigen Wähler unterhalten.
Wenn man nun also jemals ein Argument gegen Fleiß und Arbeitsplatzschaffung sucht, möge man sich für einige Tage auf die Zuschauerbänke eines beliebigen deutschen Gerichts setzen.
- Der vorliegende Fall wurde verkürzt, vereinfacht und anonymisiert dargestellt. Er ist Teil eines derzeit im Entstehen begriffenen Buches, dass sich mit Kriminalfällen in Berlin befasst. Hinweise zu diesem und ähnlichen Fällen nehmen wir gern per e-mail entgegen. Sollte berechtigtes Interesse bestehen, können einige Kapitel und Sachverhalte auch schon als Vorableseexemplar zu Rezensionszwecken überlassen werden. -
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Recht haben und Recht bekommen - Teil I
31.12.2009 by Reitzenstein.
Wohnen ohne zu zahlen
Vor Vertragsabschluss geben sie sich meist weltgewandt und täuschen einen gehobenen Lebensstil vor. Doch sind sie erst einmal eingezogen, folgt das böse Erwachen. Der Vermieter sieht von ihnen keinen Cent und meistens hinterlassen sie das pure Chaos. Wenn sie jedes juristische Schlupfloch nutzen, kann es zwei Jahre dauern, bis die Vermieter endlich eine Räumungsklage haben.
Als sich Dennis Peters aus Bleckede bei Lüneburg im Mai 2007 ein Doppelhaus für nur 142.000 Euro ersteigert, kann er sein Glück kaum fassen. Doch schnell entpuppt sich das Schnäppchen als Albtraum, denn der Mieter ist ein aggressiver Mietnomade und zu allem Überfluss auch noch Chef einer Truppe, die sich auf Einmietbetrug spezialisiert hat. Er bedroht, beschimpft und beleidigt Peters und seine Familie: “Ich mach dich finanziell und psychisch fertig!”, soll er damals gesagt haben. Kaum hat Peters einen Räumungstitel gegen den verhassten Mieter, meldet sich der nächste an, gegen den erneut geklagt werden muss. 15 Monate und 24 Neuanmeldungen später ist der Hausbesitzer am Ende seiner Kräfte. Auf mehr als 42.000 Euro beziffert sich der Schaden inzwischen. Bis endlich der Beschluss ergeht, dass die gegnerische Partei das Haus widerrechtlich in Anspruch genommen hat: Hausfriedensbruch. Endlich darf die Polizei einschreiten und räumen.
Auch das Rentnerehepaar Fischer aus Erftstadt ist Opfer eines Mietnomaden geworden: Vor zwei Jahren fuhr er mit einem teuren BMW vor, behauptete, ein reicher Erbe zu sein, und erschlich sich so das Vertrauen der gutgläubigen Vermieter. Doch schnell stellte sich heraus, dass der Mann Hartz-IV-Empfänger und hoch verschuldet ist. Mehr als 30.000 Euro Mietschulden hat er mittlerweile. Ans Ausziehen denkt er noch lange nicht, denn er sieht sich selbst als Opfer. Mit selbstgemalten Plakaten ging er vor dem Haus seiner Vermieter in Stellung, um gegen vermeintliche Richter- und Vermieterwillkür zu protestieren.
Gefunden auf Spiegel.de
http://www.spiegel.de/sptv/special/0,1518,613104,00.html
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Nachtrag zur Schweiz:
21.12.2009 by Reitzenstein.
AM 25.05.2010 schrieb SPIEGEL ONLINE über ein Detail, wie im vorstehenden Bericht:
Eingebürgerter Türke verliert wegen Polygamie Schweizer Nationalität
Wegen fortgesetzter Polygamie mit einer Schweizerin und einer Türkin soll ein Mann die Schweizer Nationalität verlieren. (mehr…)
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Gedanken zur Schweiz und zur Freiheit
20.12.2009 by Spectator Mundi.
Ein polemischer Nachtrag zur aktuellen Debatte.Die ersten Minarette wurden in Moscheen in Syrien ab etwa 700 n. Chr. nachgewiesen. Mutmaßlich handelte es sich um zweckentfremdete Kirchtürme. Dies geschah also zwei Generationen nach dem Tode des Propheten am 08. Juni 623.
Allah verkündete sein Wort durch den Propheten. Auch darum ist der Islam heute ambivalent. Was im Koran steht, ist nicht interpretierbar, veränderbar oder den Erfordernissen der Globalisierung anpassbar. Für alle nicht im Koran geregelten Lebensregeln besteht hingegen eine sehr moderne Sicht- und Lebensweise. Beispielhaft sei genannt, dass laut einer Fatwa die Scheidung durch das dreimalige Verstoßen der Gattin auch per sms möglich ist.
Wenn also die Minarette zu Lebzeiten des Propheten noch gar nicht exisitierten, muss die Frage gestellt werden dürfen, ob die Notwendigkeit eines Minaretts Teil der Religionsausübung und Religionsfreiheit ist. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass viele der wichtigsten Moscheen der Welt bis heute nie ein Minarett hatten. Dies gilt nicht nur für die Umayyaden-Moschee in Damaskus, die im Jahre 705 fertig gestellt wurde, sondern auch für die al-Aqsa-Moschee auf dem Tempelberg in Jerusalem.
Die christliche Lehre verlangt Toleranz. Die sich auf dieses Wertefundament stützenden Staaten des Abendlandes bieten daher Religionsfreiheit.
Doch wo sind die Grenzen von Freiheit und somit auch die Grenzen der Religionsfreiheit? Es ist seit Jahrtausenden unter Philosophen, Theologen und Staatstheoretikern Konsens, dass jede Freiheit Grenzen hat. Und diese Grenzen werden von der Mehrheit gesetzt. Diese Erkenntnis ist der Kern der Demokratie.
Wenn nun also die Mehrheit der Schweizer dafür stimmt, dass keine Minaretts gebaut werden, ist das folglich in der Tat eine Einschränkung der Religionsfreiheit all jener, die meinen, für die Ausübung des islamischen Glaubens ein Minarett zu benötigen, auch wenn weder der Prophet dies verlangte, noch die wichtigsten Moscheen keine Minarette haben. Denn Freiheit, somit auch Religionsfreiheit, hat auch mit subjektivem Empfinden zu tun.
Somit hätten alle jene Recht, die sich medienwirksam für die Schweizer fremdschämen und eine demokratische Entscheidung als Schande empfinden.
All jenen, die diesen Nukleus der Demokratie, die Definition von Freiheitsgrenzen durch eine Mehrheitsgesellschaft, nun heute so vehement ablehnen und vor laufenden Kameras dafür eintreten, dass jedermann, auch Muslime, ihre Religion in demokratischen Ländern wie der Schweiz oder Deutschland ohne jede Grenzsetzung praktizieren sollen dürfen, sei folgender Gedanke mitgegeben:
Der Koran, der nicht interpretierbar oder verhandelbar ist, erlaubt die Vielehe.
„Und wenn ihr fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besitzt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, unrecht zu tun.“ (Koran Sure 4, Vers 3: Übersetzung nach Rudi Paret)
All jene, die das Ergebnis von demokratischen Mehrheiten im Speziellen und somit demokratischer Willensbildungsprozesse im Allgemeinen medienwirksam ablehnen, ja sogar dafür auf die Straße gehen, müssten dann doch auch auf die Straße gehen, um die Abschaffung der Einehe in Deutschland zu fordern, da diese die Religionsfreiheit von deutschen Staatsbürgern muslimischen Glaubens einschränkt.
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Dürfen Banken Geld verdienen?
30.11.2009 by Reitzenstein.
Dürfen Banken Geld verdienen?
Eine Polemik von Julien Reitzenstein
Früher waren die Rollen bei den Meinungsmacher klar verteilt: CDU, Doppelhaushälften und Bankiers sind seriös. Sozialismus, Kriminelle und Rock’n’Roll sind unseriös. Das war früher. Das viel verhöhnte Unterschichtenfernsehen war auch mal unseriös. Doch heute schafft es in Verbindung mit dem Internet und der Globalisierung etwas, was weder Faschisten noch Kommunisten einschließlich zugehöriger Geheimpolizeien vermochten – zu bestimmen, was Trend ist. So kann jeder einfach im Trend liegen – aber auch untergehen, wenn sich ein Trend radikal und rasch wandelt.
Doch von vorn: Die 50er Jahre waren bestimmt von Wiederaufbau, Traumabewältigung und Konsumsehnsucht. Die 60er Jahre brachten Konsum als Erfolgs- und Seriositätsausweis und eine Werteverhärtung auf die konservative Weltsicht. Hier hatten Bankiers ein beinahe ebenso hohes Sozialprestige wie Beamte oder Professoren. Beginnend mit letzteren explodierte das Wertesystem am Ende jener Dekade. Damit entwickelten sich auch Trends und deren Bewertung in unterschiedliche Richtungen. Splittersoziotope sind beinhalten nur selten mehrheitsfähiges – mit einer Ausnahme: Konsum über die Sättigung hinaus.
Das führte zum zweiten politischen Sündenfall des 20. Jahrhunderts in Deutschland. Die Politik erkannte mit volkswirtschaftlich-tödlicher Genauigkeit den Vorteil der politischen Etablierung der sieben Todsünden in weiten Bevölkerungskreisen. · Hochmut · Habgier· Genusssucht · Zorn · Maßlosigkeit· Missgunst · Trägheit Der semantischen Präzisionswillen sei angemerkt, was katholische Hirten jahrhundertelang nicht diskutierten: Die Todsünden sind gar keine Sünden, vulgo Handlungen, sie sind Charaktereigenschaften sehr negativer Art.
Nun hat die Politik erkannt, dass der Einzelne mit Diebesgut Annehmlichkeiten erzielen kann. So wurde durch die exzessive Aufnahme von Staatsschulden Geld von Menschen gestohlen, die noch gar nicht geboren waren. Bei der strafrechtlichen Bewertung von Sachverhalten kommt es jedoch darauf an, ob die Handelnden einen eigenen Tatvorsatz hatten oder gar im guten Glauben waren. Sie waren es nicht. Und sie hatten einen Tatvorsatz. Denn das so erlangte Geld wurde mitnichten in Infrastruktur investiert, die den Bestohlenen noch zum Vorteil gereicht hätte. Es wurde massiv für eine Erhöhung der Sozialleistungen ausgegeben. Die Etablierung eines zweiten Fernsehprogrammes, des Farbfernsehens, der Attraktivierung der sozialen Hängematte, die Aufblähung des Staatssektors – all das führte zu zwei Annehmlichkeiten für die Handelnden. Einerseits wurden sie wiedergewählt – die fütternde Hand wird selten gebissen. Andererseits stand zwischen den Handelnden und den Kritikern plötzlich eine schweigende, satte Masse.
Es gab wenige, die umsteuern wollten. Menschen wie Ulrike Meinhof zerbrachen und wurden schwerkriminell. Andere gründeten die Grünen – bis heute kein Hort von Konsum und Kapitalismus. Wieder andere warteten auf die 80er.
In den 80ern, selten so fein überzeichnet wie in „American Psycho“, brachte nicht nur die Revolution in die Betriebsabläufe der Banken durch globale Kommunikationsnetzwerke und elektronischen Börsenhandel. Sie ermöglichte einen Paradigmenwechsel im Bankgewerbe.
Über Jahrhunderte liehen Banken ihnen bekannten Kunden - deren Geschäft sie überblickten und verstanden - Geld, um dieses nach erfolgreicher Transaktion mit Aufschlag zurück zu erhalten. Dieser Aufschlag bestand aus Risikoabsicherung und Gewinn.
Zwar gab es gegen letzteren immer wieder Bedenken, doch zumeist aus den Reihen der Wertevermittler, den Kirchen. Diese geißelten das Gewinnen von Erträgen, ohne dafür zu arbeiten. Auch dies beeinflusste die Definition der Todsünden.Die theologische Begründung soll Thema eines anderen Beitrages sein. Bis heute hat sich dieser Vorbehalt gegen Erträge ohne Arbeit auch im Islam gehalten, dennoch verdienen muslimische Investoren mit schariakonformen Anlagen heute oft gutes Geld.
Es wäre noch vor einhundert Jahren undenkbar gewesen, dass eine Bank aufhört, Metallhändler als Kunden zu akzeptieren, selbst Kupfer oder Salpeter in Südamerika kauft und dieses dann selbst in Deutschland anzubieten. Eine Verbriefung, Warentermingeschäfte oder Derivate wären wohl ein Ausweis mangelnder Seriosität gewesen. Das war vor noch 40 Jahren nicht viel anders.
An dieser Stelle lohnt sich der Hinweis, dass das Bankgewerbe ein Gewerbe ist. Und dieses unterliegt der Gewerbeordnung. Ebenso bemerkenswert ist, dass seit Jahrhunderten kein Zimmermann Dachziegel erneuern darf – das behält die Gewerbeordnung dem Dachdecker vor.
Doch die digitale Revolution und die daraus erwachsenden Ertragsmöglichkeiten für Banken waren schneller als die Autoren der Gewerbeordnung. Eigenhandel war plötzlich ebenso ein Thema wie M&A. Erstaunlicherweise griff der Staat nicht ein und passte die Gewerbeordnung den Verhältnissen des globalen Marktes und seiner Risiken an.
Der Staat handelte erst 2008 regulierend. Aber da war es schon zu spät.
Die Erklärung ist einfach. Es liegt in der Natur des Booms, dass auch Banken Gewinne erzielen. Je mehr ertragreiche Geschäftsfelder, desto besser für die Eigentümer. Nun war der Eigentümer von Banken immer öfter der Staat. Landesbanken und Sparkassen warfen gute Gewinne ab und im Zuge des Gleichbehandlungsgrundsatzes wurden auch deren privaten Wettbewerbern keine Zügel angelegt.
Jedoch fand nie eine öffentliche Debatte über die ordnungspolitische Aufgabe von Banken statt. Im Wirtschaftssystem der Neuzeit hatten Banken über Jahrhunderte einen Hauptgeschäftszweck: Einlagen annehmen und Kredite ausreichen. Auf dieses Geschäftsmodell wurden auch Gewerbeordnungen und Gesetzeslogiken, ja ganze Wirtschaftspolitikvisionen abgestimmt. Vor allem jedoch die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Eigenkapitalquoten und Risikovorsorge. Die daneben existierenden Spezialbanken wie Bausparkassen oder Investmentbanken erhielten eigene, ihrem Spezialgeschäfsmodell angepasste Regeln.
Doch dann begann erst schleichend, dann ab den späten 80er Jahren exzessiv, dass jede Bank versuchte, bei den lukrativen Geschäften mitzumischen und über die sichere, aber niedrige Rendite ihres Kernmarktes hinauszukommen. Die Einlagen wurden weiter niedrig verzinst angenommen aber immer weniger in den Wirtschaftskreislauf eingespeist. Stattdessen wurde er in Eigengeschäfte investiert, die oft auch nicht jeder verstand, der für sie verantwortlich zeichnet. Und hier geschah der Sündenfall – nicht nur Geschäftsmodelle wurden von Investmentbanken übernommen, sondern auch Vergütungsmodelle. So erhielt plötzlich ein Abteilungsleiter einer kleinen Bank aus Deutschland mehr Einkommen als der Bundespräsident – als Belohnung dafür, dass er Risiken einging. So lange alle Geld verdienten, die Mitarbeiter, die Aktionäre und dadurch auch der Fiskus, wurden Zweifel am System mit den aus diesem Gewinn folgenden Konsummöglichkeiten für alle erdrückt.
Als es nicht mehr so gut lief, nachdem die weltweiten Kapitalmarktumsätze drei Mal so hoch waren, wie die der Realwirtschaft; als sichtbar für jeden Experten Blasen ungekannten Ausmaßes sich bildeten – da war der Crash zwangsläufig. Die Staatskassen mussten einspringen, um die Weltwirtschaft zu stabilisieren.
Sie haben jedoch eines nicht bedacht: Toleranz ist keine kluge Reaktion auf eine Kultur, die selbst keine Toleranz kennt, stellte Spiegel-Kolumnist Henryk Broder in seinem Bestseller „Hurra – wir kapitulieren“ fest. Ebenso wenig klug ist es, Solidarität mit einer Branche zu üben, die keine solche kennt.
Die Banken haben nun gelernt: Wenn alles gut läuft, nehmen sie die Gelder der Anleger und reichen immer weniger Kredite aus. Wenn das die Wirtschaft stört, kümmert sich hier der Steuerzahler um Lösungen. Die Renditen aus den Geschäften mit den Ein- und Anlagen dieser Steuerzahler müssen auch nur zum Teil an deren Eigentümer gehen – niemand kann etwas tun, wenn einzelne sich überproportional an diesen Gewinnen bedienen und Stundenlöhne von EUR 10.000,00 und mehr normal finden. Wenn die riskanten Geschäfte jedoch zum Crash führen, springt wieder der Steuerzahler ein, rettet alle und danach kommt dann das Paradies: Die Banken leihen sich heute beinahe kostenfrei vom Steuerzahler Geld und machen damit fette Gewinne.
Nun gibt es Menschen, die jeden Banker (merke: Bankier ist offenbar nicht nur semantisch eine aussterbende Art) für einen Gauner halten. Das Sozialprestige von Bankern ist noch rascher gesunken, als das von Politikern und Kürschnern. Daraus resultieren recht unsinnige Forderungen: So soll der Staat Managergehälter begrenzen. Damit würde keines der vorgenannten Probleme gelöst. Allerdings würde der Sozialismus durch schleichende Enteignung einziehen. Wenn der Eigentümer eines Unternehmens nicht frei entscheiden darf, wie viel er seinen leitenden Angestellten bezahlt, ist ihm ein wichtiges Wettbewerbskritierium genommen worden. Die sinnvollere Variante, verbindliche Regelungen für die Aufsichtsräte, deren Hintergründe und Entscheidungswege, vor allem deren Justiziabilität, wird hingegen kaum diskutiert.
Das führt zu einem simplen Schluss: Der Staat ist in der Geiselhaft der Finanzindustrie. Dies hat nicht nur mit den vorgenannten Mechanismen und Lerneffekten zu tun. Wer heute gutes Geld verdienen will, geht eher in die Finanzwirtschaft, als in die Politik.
Was geschieht, wenn der Staat die Bezahlung von Menschen nicht mehr an Qualifikation, Leistung oder Erfahrung festmacht, sondern an Gleichmacherei, sieht man in den Parlamenten. Für viele Bundestagsabgeordnete sind rund EUR 8.000,00 im Monat ein sozialer Aufstieg. Diäten als Entschädigung für ein entgeltfreies Ehrenamt zu verstehen gelingt heute ohnehin nur noch Staatstheorieidealisten. Gut verdienende Fachleute kämen kaum auf die Idee, für den Bundestag zu kandidieren.
Und jene für ein Mandat qualifizierten, die aus reinem Idealismus eine deutliche Gehaltsreduktion hinnehmen würden, werden oft in den Mühlen der Parteien zermürbt, bevor sie nach Jahren auf einen Listenplatz hoffen dürfen.
Dabei wären es solche Kandidaten, die aus ihrer Lebens- und Berufserfahrung heraus Verantwortung für die Staatsführung entwickeln sollten und die zudem mit der Mentalität der Welt außerhalb der Politik vertraut sind. Vor allem wären sie möglicherweise unbeeindruckter von Wirtschaftskommunikation: Erst drängte Josef Ackermann auf einen Schutzschirm des Staates für die Banken, um einen Kollaps zu verhindern, der auch die Deutsche Bank getroffen hätte. Dann erklärt er öffentlich, er würde sich schämen, wenn die Deutsche Bank Staatsgeld annehmen würde, um kurz darauf mehr Staatsgeld für Banken zu fordern. Hier geht es dann nicht mehr um Differenzierungen, hier geht es um Staatsverständnis.
Das führt zu einer Reihe von Prämissen, bis die Politik sich aus den Fängen der Wirtschaft, insbesondere der Finanzwirtschaft befreien kann:
Es sollten Vorwahlen abgehalten werden, damit nicht die Parteien die Kandidaten bestimmen, sondern die Bürger. Die Bürger sollten alle Abgeordneten wählen, um nicht den Parteien zu viel Macht über Listenplätze einzuräumen. Die Vorzüge der Verhältniswahl in Kombination mit dem Vertretungsrecht auch kleiner Parteien sollte erarbeitet werden. Die Legislaturperioden sollten verlängert werden. Die Anzahl der Bundesländer sollte deutlich reduziert werden bei gleichzeitiger klarer Föderalismusreform: Steuern stehen entweder Bund oder Ländern zu, Bundesgesetze sind nur in Ausnahmefällen bundesratspflichtig. Abgeordnete sollten maximal zwei Legislaturperioden hintereinander wählbar sein. Sie sollten Diäten in Höhe ihres Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre vor der Wahl erhalten, mindestens jedoch in Höhe von Besoldungsgruppe A 14. So können auch Arbeitslose angemessen alimentierte Abgeordnete sein. Wenn jedoch die Expertise eines Spezialisten dem Markt EUR 300.000,00 im Jahr wert ist, warum sollte sie dem Steuerzahler weniger wert sein?
Die Frage die bleibt, ist jene nach der Reformfähigkeit eines Staatssystems, dessen Souverän den Konsum liebt, aber nicht seinen Staat.
Hierzu stellte schon Alexis de Toqueville fest, dass die Aussicht auf gravierende Veränderungen sehr gering ist, wenn große Teile der Bevölkerung vermuten können, dass sie bei diesen Veränderungen etwas verlieren könnten und nur wenig gewinnen.
An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass bald etwa die Hälfte aller Wähler derzeit Empfänger der Transferleistungen Rente, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld sind – eine Regierung, die etwas objektiv-sinnvolles tun möchte, muss mit Konsequenzen rechnen, wenn diese Mehrheit der Wähler Einbußen gegenwärtigen müssten.
Dabei hat jedoch niemand in der ersten Reihe der Politik den Mut auszusprechen, dass es dieser Hälfte der Wähler erheblich besser geht, als ihren Pendants in 95% aller anderen Länder dieser Erde.
Dass die Diskussion an diesem Punkt nichts mehr mit sozialem Zusammenhalt zu tun hat, sondern weitgehend mit Konsum wird an einem einfachen Punkt sichtbar: Von den Gewerkschaften über die Sozialverbände bis quer durch das politische Spektrum: Wie sozial der Staat ist, wird in der öffentlichen Debatte nur noch an der Höhe der Sozialleistungen gemessen. Und das ist unsozial.
Wenn nun den Beziehern solcher Sozialleistungen von Politik, Gewerkschaften und Medien eingeredet wird, es sei unzumutbar wenig, was sie erhielten, sie sollten mehr fordern, so schafft dies keine Abhilfe realer Probleme, jedoch reale Unzufriedenheit. Und hierbei wird übersehen, dass in kaum einem Land dieser Erde, die noch nicht geborenen Generationen mit einer so hohen Pro-Kopf-Verschuldung auf die Welt kommen, wie in Deutschland. Doch diese zukünftigen Menschen wählen keinen der heutigen Politiker und sind auch noch keine Zielgruppe der Konsumgüterindustrie, die heute die Medien mittels Anzeigen über Wasser hält. Das ist auch unsozial.
Wenn sich nun viele Banken mittels Staatshilfe sanieren, stellt sich folgende Betrachtung dar: Die meisten Hilfen und Zinskosten für Darlehen, die zu Gunsten von Banken vom Steuerzahler aufgebracht werden, könnten auch zur Schuldentilgung verwendet werden, um zukünftige Generationen zu entlasten. Aber sie werden verwendet, um für die Fehler von Bankern zu bezahlen, die nun wieder beginnen Geld zu verdienen.
Das Muster ist immer gleich: Stillschweigende Zustimmung zu Staatsschulden durch die Wählermehrheit auf Kosten kommender Generationen gegen Konsumversprechen.
Dabei wurde im Club of Rome schon vor vierzig Jahren vorgestellt, dass das Wachstum Grenzen hat. Heute hat jeder Haushalt einen Kühlschrank, ein Fernsehgerät und zumeist ein Auto und mehrere Telefone. Diese Geräte werden immer besser und langlebiger. Es ist psychologischen Faktoren geschuldet, wenn funktionsfähige Geräte verschrottet werden, um neue Geräte zu kaufen, die vielleicht technisch ein wenig verbessert wurden, jedoch den Besitzer sichtbar in die Position versetzen, dass er seine Konsumfähigkeit demonstrieren kann – sich und anderen.
Seit Napoleons innovativ-asymetrischer Angriffstechnik ist bekannt, dass es sinnvoll ist, Widerstände erst in kleine Gruppen zu zerschlagen und diese dann separat zu behandeln. Die Inkorporation dieser Maßnahmen in die Politik Anfang der 70er Jahre ist eine der Hauptursachen der gesellschaftlichen Verschiebung.
Waren zu Anfang des 20. Jahrhunderts Gewerkschaftsführer ebenso Reichstagsabgeordnete, wie Industrielle und berühmte Ärzte – alle unbezahlt – weil sie das Volk vertreten wollten, so vertreten heute nicht repräsentative Repräsentanten das Volk, die Industrie verdient Geld und die Gewerkschafter vertreten in ihren Auftritten mehr die Arbeitslosen, als die Arbeiter. Heute treten (ausweislich des dieswöchigen Platz 1 der Spiegel Sachbuchbestsellerliste) “Wirtschaftskriminelle und Verwirrte in der Tagesschau auf” und konstruktive Idealisten werden von Parteiapparaten zermürbt.
Ist das alles schlimm?
Ja und nein. Ja, man muss die Verhältnisse baldigst ändern. Weiteres Zuwarten wäre Verbrechen an den kommenden Generationen und an unserem Land.
Nein, keine Position ist schlimm im engeren Sinne, wenn der Betroffene seine Position kennt und sich mit ihr auseinandersetzt. Kommunikation, Diskurs, Überzeugungsversuche rechtfertigten viele Positionen, die vielleicht nicht mehrheitsfähig sind.
Jedoch wird es schwierig, wenn der Inhaber einer Position sich jeglicher Diskussion verschließt und auf abweichende Meinungen mit Sanktionen reagiert. Doch hier ist nicht die Rede von Verhältnissen in Militärdiktaturen oder der DDR, in der die Partei immer Recht hatte.
Wenn heute eine Bank eine Abendveranstaltung finanziell unterstützt, da sie sich in der Sonne ihrer Geberlaune bräunen will, ist das gewiss legitim, wenn die Grenzen des guten Geschmacks in wirtschaftlichen Notzeiten nicht überschritten werden.
Wenn dann der Veranstalter einen ehemaligen Politiker eine Rede halten lässt, der seit beinahe zwei Jahrzehnten im Ruhestand ist und gewiss keine Entscheidungen für oder gegen das Geschäftsmodell der Banken mehr trifft, sondern seine Erfahrungen und Gedanken äußert, ist das nicht nur legitim, sondern durch Artikel 5 des Grundgesetzes abgesichert.
Wenn nun einem Banker die Meinung des Politikers nicht gefällt, sollte er für seine eigene Meinung werben, sollte den Diskurs suchen und überzeugen.
Wenn die Reaktion jedoch darin besteht, dem Veranstalter vor aller Ohren mit Konsequenzen zu drohen, weil er es wagte eine andere Meinung als die eines Sponsors zuzulassen, spricht das für sich selbst.
Gewiss ist eine Abendveranstaltung kein Rahmen, mit einem Banker erst einmal all die vorgenannten Positionen auszutauschen und zu definieren was seit Jahrhunderten Charakter einer Bank ist – auch wenn der Gesetzgeber hier noch keine Anpassungsrealitäten geschaffen hat.
Aber wer glaubt, mit Geld die Meinung einzelner und die Meinungsbildung von einigen Hundert Anwesenden kaufen zu können, hat gewiss ein sehr eigentümliches Verhältnis zu seinem Berufsstand. Denn das Wesen der Bank ist es, einer pluralistischen Gesellschaft ein lebenswertes Leben zu ermöglichen.
Ghandi traf sich mit der britischen Regierung, Rudi Dutschke sprach mit Günther Gaus, Axel Springer suchte den Dialog mit Breschenev, Reagan und Gorbatschov trafen sich in Reykjavik, Begin und Sadat reichten sich in Camp David die Hände – niemand muss jemanden lieben, dessen Position er nicht mag. Aber es ist eine Frage von Respekt, sich mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen.
Wenn nun eine Bank mit Geldhebeln versucht, missliebige Meinungen zu unterdrücken, ist das nicht nur zutiefst undemokratisch, sondern bestätigt auch viele Negativmeinungen – vor allem jedoch die vorgenannte These, dass sich die Banken bereits seit den 70er Jahren aus dem Gesellschaftssystem verabschieden. Allen Sponsorinfeigenblättern zum Trotz.
Diskurs und Lösungsorientierung sind nur auf Augenhöhe möglich. Wenn das verweigert wird und mit Geld oder Druck nur genehme Meinungen beim Abendessen zugelassen werden, ist das keine seltene Ausnahme. In China oder Burma ist das die Regel.
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Netzfundstück - Bundestagskandidat der NDP beantwortet Frage
31.10.2009 by Spectator Mundi.
Auf www.abgeordnetewatch.de findet sich eine etwas wirr wirkenden Bürgeranfrage. Hier wünscht ein Herr Hugo zu wissen, wieso ihm nach seiner Meinung die Rente gekürzt, bzw. “gestohlen” wurde. Hintergründe und Sachverhalte schildert er nicht. Somit ist die Frage eigentlich nicht beantwortbar. Der wackere NPD-Bundestagskandidat versucht es dennoch:
Die Menge an Rechtsschreib- und Interpunktionsfehlern sollte man übersehen. Das Verständnis von demokratischen Willensbildungsprozessen und seinen Begrifflichkeiten sollte hier wichtiger sein. Vor allem sollte ein sich zur Wahl zum Deutschen Bundestag stellender Kandidat wissen, was ein Kandidat und was ein Abgeordneter, bzw. Mitglied des Bundestages ist. Letzteren sollte er auch von einer Fraktion unterscheiden können.
Aber lesen Sie selbst: Abgeordnetenwatch.de
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Henryk M. Broder über Integration bei Anne Will
19.10.2009 by Reitzenstein.
Warum klappt es nicht mit der Integration von Migranten in Deutschland? Über diese Frage diskutierten bei Anne Will Otto Schily und andere in illustrer Runde - immer haarscharf an der Realität vorbei. Das magere Fazit: Wenn die Gesellschaft an allem schuld ist, muss sich auch keiner verantwortlich fühlen.
von Henryk M. Broder
den ganzen Artikel lesen Sie hier.
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