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Spiegel Online: Im Mauseloch der Angst
2.1.2010 by Spectator Mundi.
Im Mauseloch der Angst
Von Henryk M. Broder
6 Bilder
Terror: Angriff auf dänischen Karikaturisten
Im Jahre 1988 erschien Salman Rushdies Roman “Die Satanischen Verse” in der amerikanischen Originalausgabe. Worauf der iranische Staats- und Revolutionsführer, Ajatollah Chomeini, eine “Fatwa” gegen Rushdie erklärte und ein hohes Kopfgeld für dessen Ermordung auslobte. Es kam zu mehreren Anschlägen auf die Übersetzer und Verleger des Romans, wobei der japanische Übersetzer Hitoshi Igarashi ums Leben kam. Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen Salman Rushdie noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen.
In dieser Atmosphäre traute sich kein deutscher Verlag, Rushdies Buch zu publizieren. Worauf einige Schriftsteller, unter ihnen Günter Grass, die Initiative ergriffen, damit Rushdies Roman in Deutschland erscheinen konnte - in einem Verlag, der ausschließlich zu diesem Zweck gegründet wurde. Er hieß ARTIKEL 19 - wie der Paragraf der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Meinungsfreiheit garantiert - und war ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem Dutzende von Verlagen, Organisationen und Einzelpersonen beteiligt waren, darunter Bertelsmann, Fischer, Hoffmann & Campe, Suhrkamp und Wagenbach, der Verband deutscher Schriftsteller und das PEN-Zentrum der Bundesrepublik, Norbert Blüm und Oskar Lafontaine, Hans Magnus Enzensberger und Klaus Staeck, Frank Schirrmacher und Roger Willemsen. Es war die breiteste Koalition, die je in der Bundesrepublik zustande gekommen war. Verständnis für die verletzten Gefühle der Muslime
17 Jahre später, nachdem die dänische Tageszeitung “Jyllands-Posten” auf einer Seite ein Dutzend Mohammed-Karikaturen veröffentlicht hatte, kam es in der islamischen Welt zu ähnlichen Reaktionen: Millionen Muslime zwischen London und Jakarta, die keine der Karikaturen gesehen oder auch nur den Namen der Zeitung je gehört hatten, demonstrierten gegen die Beleidigung des Propheten und verlangten die angemessene Bestrafung der Übeltäter: mit dem Tode. Osama bin Laden ging so weit, die Auslieferung der Zeichner zu verlangen, um sie von einem islamischen Gericht aburteilen zu lassen.
Doch anders als im Falle von Rushdie solidarisierte sich diesmal kaum jemand mit den bedrohten dänischen Karikaturisten. Im Gegenteil. Günter Grass, der die ARTIKEL-19-Aktion angestoßen hatte, äußerte sein Verständnis für die verletzten Gefühle der Muslime und die daraus resultierenden gewalttätigen Reaktionen; diese seien, so Grass, eine “fundamentalistische Antwort auf eine fundamentalistische Tat”, womit er eine Äquidistanz zwischen den zwölf Karikaturen und den Mordaufrufen auf die Karikaturisten herstellte. Bei der Gelegenheit wurde Grass auch grundsätzlich: “Wir haben das Recht verloren, unter dem Dach auf freie Meinungsäußerung Schutz zu suchen.”
Der damalige britische Innenminister Jack Straw nannte die Veröffentlichung der Karikaturen “unnötig, unsensibel, respektlos und falsch”. Der “Vorwärts”, das Organ der SPD, verteidigte die Meinungsfreiheit im Allgemeinen, meinte aber, in diesem speziellen Fall würden die Dänen die Freiheit “missbrauchen, nicht im rechtlichen, aber im politischen-moralischen Sinne”. Fritz Kuhn, 1955 geboren, hatte ein Déjà-vu: “Mich haben sie (die Karikaturen) an die antijüdischen Zeichnungen in der Hitler-Zeit vor 1939 erinnert.” Womit der damalige Fraktionschef der Grünen bewies, dass er entweder ein sensationelles pränatales Gedächtnis oder noch keine einzige antisemitische Karikatur aus dem “Stürmer” gesehen hat.
Als würden Eunuchen über Sex reden
Es war, als würden Blinde über Kunst, Taube über Musik und Eunuchen über Sex diskutieren - vom Hörensagen, denn abgesehen von “taz”, “Welt” und “Zeit” waren alle deutschen Zeitungen und Magazine der Empfehlung von Claudia Roth gefolgt - “Deeskalation beginnt zu Hause” - und hatten auf einen Abdruck der Karikaturen vorsorglich verzichtet. So wie es auch der Psychoanalytiker Horst-Eberhard Richter geraten hatte: “Der Westen sollte alle Provokationen unterlassen, die Gefühle von Erniedrigung und Demütigung hervorrufen…” Wobei Richter offen ließ, ob “der Westen” auch das Tragen von Miniröcken, den Genuss von Schweinefleisch und die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften unterlassen sollte, um keine Gefühle von Erniedrigung und Demütigung in der islamischen Welt hervorzurufen.
Wären die Mohammed-Karikaturen flächendeckend in der deutschen Presse nachgedruckt worden, hätten die Zeitungsleser sich selbst ein Bild machen können, wie exzessiv harmlos die zwölf Zeichnungen waren und wie bizarr und gegenstandslos die ganze Debatte, statt die Beurteilung “Experten” zu überlassen, die jede Kritik am Papst und der Kirche, jede blasphemische Kunstaktion im Namen der Meinungsfreiheit verteidigen, im Falle der Mohammed-Karikaturen allerdings plötzlich der Ansicht waren, man müsse auf religiöse Gefühle anderer Menschen Rücksicht nehmen.
Das freilich war nur eine Ausrede, eine Art Mauseloch der Angst. Denn zwischen der Rushdie-Affäre und dem Karikaturen-Debakel war einiges passiert: 9/11, die Anschläge von London, Madrid, Bali, Jakarta, Djerba, die von manchen Kommentatoren ebenfalls als Ausdruck der Erniedrigung und Demütigung der islamischen Welt durch den Westen interpretiert wurden. Vor dieser Drohkulisse schien es vernünftiger und vor allem sicherer, “Respekt” vor religiösen Gefühlen zu bekunden als auf dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu bestehen.
Das Recht zu beleidigen ist wichtiger als der Schutz vor Beleidigung
Und es waren nur wenige, die aus der Reihe tanzten, der britische Komiker Rowan Atkinson (”Mr. Bean”) erklärte, “das Recht zu beleidigen” sei “sehr viel wichtiger, als das Recht, nicht beleidigt zu werden”, die aus Somalia stammende und damals in Holland lebende säkulare Muslimin Ayaan Hirsi Ali schrieb ein Manifest, das mit den Worten begann: “I am here to defend the right to offend.”
Aber das waren Ausnahmen. Sogar der damalige französische Präsident, Jacques Chirac, vergaß vorübergehend, dass er die “Grande Nation” vertritt, zu der auch Sartre, Voltaire und Victor Hugo gehören, und dekretierte, dass “alles, was den Glauben anderer, zumal den religiösen Glauben, beleidigen könnte, vermieden werden muss”.
So begann die geforderte “Deeskalation” nicht nur “zu Hause”, sie endete auch vor der eigenen Haustür. Denn die andere Seite denkt nicht daran zu deeskalieren. Die Fatwa gegen Salman Rushdie ist immer noch in Kraft, der Mordanschlag gegen Kurt Westergaard war nicht der erste Versuch, ein Todesurteil zu vollstrecken, dem keine Straftat zugrunde liegt. Der Islam mag in der Theorie eine “Religion des Friedens” sein, die Praxis sieht anders aus.
Mitten in Berlin lebt eine deutsch-türkische Rechtsanwältin, die vor kurzem abtauchen musste, weil sie mit Morddrohungen überzogen wurde, nachdem sie ein Buch veröffentlicht hatte. Es enthält keine einzige Mohammed-Karikatur, allein der Titel ist eine Provokation, die ans Eingemachte geht: “Der Islam braucht eine sexuelle Revolution”.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,669793,00.html
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Recht haben und Recht bekommen - Teil II
31.12.2009 by Spectator Mundi.
Kurioser Fall vor Gericht in Berlin
Wer heute der Gerichtsshows des Privatfernsehens überdrüssig ist, geht trendbewusst zu den zahlreichen Gerichtsverhandlungen, zu denen die Öffentlichkeit zugelassen ist. Während erfahrene Gerichtszuschauer Bau- und Verwaltungsrecht eher zum Langweilen finden, Sozialrecht manches Mal zum Entsetzen, so liegen Strafrecht und Arbeitsrecht vorn auf der Beliebtheitsskala.
Wenn die „Kommentarwichsmaschinen“ (Max Goldt) der Medienbranche immer neues Entsetzen über die Rechtsauffassung von Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, herauspolemisieren, sollte man einen Augenblick inne halten und nachdenken. Vielleicht lohnt es sich, sich zuerst vorzustellen, man habe im Schweiße seines Angesichts ein kleines Unternehmen aufgebaut und dann kommt jemand her, dem man vertraut, ihm sogar die Schlüssel zu seinem Eigentum überlässt – und der dann stiehlt. Viel Geld oder nur einen Kugelschreiber. Und dann stelle man sich vor, wie es sein muss, folgende Passage im Hamburger Abendblatt zu lesen:
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hält Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für gerechtfertigt. “Es gibt keine Bagatellen”, sagte Schmidt der “Süddeutschen Zeitung”. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das “mit fehlendem Anstand” zu tun habe. Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, forderte dagegen, Kündigungen bei Bagatellen per Gesetz auszuschließen.
Diese Forderung Ernsts heißt im Umkehrschluss, dass der Staat, der alle Menschen in Deutschland repräsentiert, per Gesetz bestimmt, dass es zwar verboten ist und bestraft wird, wenn man an einer Tankstelle einen Schokoriegel oder im Supermarkt eine Flasche Prosecco stiehlt – aber jemanden, mit dem man täglich arbeitet, um die gleichen Dinge bestehlen darf, ohne dass dieser sich wehren darf.
Die amerikanische Professorin und Feministin Camille Paglia provoziert in ihren Büchern damit, dass es Opfern oft auch deshalb schlecht geht, weil ihnen die Gesellschaft einredet, dass sich Opfer traumatisiert fühlen müssen; auch dann, wenn sie selbst provoziert haben sollten, zum Opfer zu werden.
Es ist gewiss sinnvoll, sich von jeglicher Radikalität zu distanzieren, so auch von dieser, aber Radikalität darf Denkanstöße geben: Wenn also jemand im Supermarkt Kaugummi stiehlt, die Polizei ihn abführt, die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet und wohlmöglich ein Gericht eine Strafe ausspricht, so wird niemand „Mitleid!!“ in die ihm ins Gesicht ragenden Mikrophone krähen. Wenn der Dieb jedoch ein Mitarbeiter des Supermarktes ist und keine Polizei kommt, kein Staatsanwalt und kein Gericht, sondern eine Abmahnung – dann reden viele Gutmenschen dem Dieb ein, dass er ein Opfer ist, sich traumatisiert fühlen muss, erklären ihm, dass er sich wehren muss – und mit ein wenig Glück bezahlt ihm die Gewerkschaft auch noch die Anwälte. Da macht das Klagen Spaß.
Ironie? Mitnichten! Hier wird der erfahrene Besucher von Arbeitsgerichtsprozessen die Schätzung vieler Juristen teilen: In der ersten Instanz bekommen zu etwa 90% die Arbeitnehmer recht. Der Umkehrschluss gibt den Gutmenschen Recht – Arbeitnehmer wären dann offenbar zumeist Opfer von Willkür.
Noch absurder wird es, wenn der kriminelle Mitarbeiter den Arbeitgeber anzeigt, beispielsweise wegen Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder Plutoniumschmuggel. Deutschland ist ein freies Land, in dem jeder jeden anzeigen darf und jede Anzeige zieht ein Ermittlungsverfahren mit Aktenzeichen nach sich. Wenn der Mitarbeiter nun noch im Internet veröffentlicht, dass die Staatsanwaltschaft gegen Arbeitgeber XY wegen Drogenhandel und Steuerhinterziehung ermittelt, ein paar Kumpane das kommentieren und verbreiten, stoßen wir auf folgendes Phänomen: Jene Richter und Staatsanwälte, die mit Internet arbeiten, googeln immer häufiger die Namen der Angeklagten und Zeugen.
Und wenn dann im Internet eine ganze Gruppen von Leuten (echt und gefakt), die nicht als Kumpan des kriminellen Mitarbeiters erkennbar sind, sich über die „Machenschaften“ des Arbeitgebers auslassen und jeder fleißig eine „Vermutung“ dazudichtet, so gibt das der Justiz ein recht verzerrtes Bild.
Szenenwechsel ins Arbeitsgericht: „Ja, Herr Vorsitzender“, sagt der entlassene Arbeitnehmer, „vielleicht hätte ich nicht stehlen dürfen, aber der bestohlene Arbeitgeber ist ganz bestimmt noch viel krimineller als ich. Er wurde zwar nicht verurteilt, aber im Internet finden sich so viele Leute, die alle Hinweise haben, dass die Staatsanwaltschaft auch schon gegen den bösen Mann ermittelt.“
Und schon ist der Dieb unschuldig und der Arbeitgeber verliert den Prozess.
Schon in der Antike galt der Satz: „Fallere fallentem, non est fraus, sed pocius laus.“ Den Betrüger betrügen ist kein Betrug, sondern löblich.
Nur in der Neuzeit wird gelegentlich übersehen, dass ein Betrüger erst dann ein Betrüger ist und als solcher bezeichnet werden darf, wenn er als solcher verurteilt ist. Zu den Grundwerten unserer Demokratie gehört schließlich die Unschuldsvermutung.
Aber das wäre vielen Medienkonsumenten vielleicht auch schon wieder zu langwierig und kompliziert. Wenn sich eine Kumpanei findet, die jemanden als kriminell beschimpft, wird schon was dran sein – und praktischerweise lenkt es von den eigenen Straftaten ab.
Unlängst wurde im größten deutschen Gericht, Berlin Moabit, ein Fall abgeschlossen, der nicht nur zu den kuriosesten des Jahres gehören dürfte, sondern auch Trendsetter im oben genannten Sinne war.
Zum Sachverhalt: Ein junger Mann hatte Geld zu investieren, eine gute Geschäftsidee, aber wollte seinen bisherigen Job nicht kündigen, da er ihm viel Freude machte. Also gründete er eine Aktiengesellschaft und setzte einen ehemaligen Berliner Staatssekretär als Vorstandsvorsitzenden ein. Der Mann war aus berühmtem Hause, Rechtsanwalt und Professor. Was der junge Mann nicht wusste, der Staatssekretär hatte sich bei einem Immobilienkauf weit aus dem Fenster gelehnt und konnte nicht mit Geld um sich werfen. In so einer Situation reagieren viele Menschen nicht immer rational.
Die AG kaufte einige kleine Unternehmen, Hauptumsatzbringer war jedoch ein neu gegründetes Hotel. Der Staatssekretär-Rechtsanwalt fand nichts dabei, gegen den Willen des Eigentümers der AG – dies erlaubt das Aktienrecht – einen 18jährigen Abiturienten und einen 62jährigen Maschinenschlosser als Geschäftsführer und Generalbevollmächtigen zu Chefs des Hotels zu machen. Der Maschinenschlosser, bezog Hartz IV, hatte noch rund eine halbe Million Euro Steuerschulden, war einschlägig vorbestraft, kannte viele Steuertricks und hatte gerade den dritten Offenbarungseid geleistet. Da der Schüler keine Ahnung von Buchführung und Geschäftsführung hatte, beschränkte er sich darauf, als Alibi-Geschäftsführer da zu sein.
Der Maschinenschlosser übernahm die Betriebsführung und begann mit prompt wieder gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben zu machen. Trotz Mahnung der Eigentümer änderte der Staatssekretär als Verantwortlicher der Eigentümer-AG nichts. Als der Eigentümer erfuhr, dass bereits die Steuerfahndung ermittelte und das Unternehmen somit akut bedroht war versuchte er, die Sache aufzuklären.
Doch er bekam nur zwei Dinge: Dringende Hinweise, dass viel Geld unterschlagen wurde und – Hausverbot. Der Maschinenschlosser bekam nicht nur Hartz IV und parallel Honorar vom Hotel, sondern fertigte zudem Quittungen aus, die besagten, dass dieser oder jener Geld aus der Firmenkasse bekam – aber nicht der Empfänger unterschrieb die Quittungen, sondern der Maschinenschlosser selbst.
Als er den Vorstandschef, der als Rechtsanwalt arbeitete, damit konfrontierte, dass ein dringender Tatverdacht auf Steuerhinterziehung und Unterschlagung besteht, erklärte der Staatssekretär, er habe einen Beweis, dass dies nicht stimmen könne – der Beschuldige habe behauptet, er sei unschuldig. Hier könnte ein unbeteiligter Beobachter nun spekulieren, dass der Mann entweder die Realitäten nicht wahrnehmen wollte oder selbst Zuwendungen erhielt.
Denn er erklärte dem Eigentümer schriftlich, er spiele mit dem Gedanken, den Hotelbetrieb an den Schüler und den Maschinenschlosser zu übertragen, dann hätte der Eigentümer keinen Ärger mehr mit diesen Leuten.
Nun musste der Eigentümer handeln: Er beantragte beim Aufsichtsrat einen Beschluss, mit dem - rechtlich einwandfrei - das Gespann aus Schüler und Maschinenschlosser entlassen und eine reguläre Geschäftsleitung gesucht werden kann. Der Aufsichtsratsvorsitzende, auch er Rechtsanwalt, goss diesen einstimmigen Beschluss in rechtlich korrekte Formen.
Nun musste aufgrund der Vorgeschichte damit gerechnet werden, dass das unter Verdacht stehende Duo, dass sogar schon dem Eigentümer Hausverbot in seinem eigenen Unternehmen erteilt hatte, nicht einfach geht, wenn der neue Geschäftsführer kommt.
Also wurde auf Bitten des Eigentümers ein neutraler Rechtsanwalt, der keinen der Beteiligten vorher kannte, gefunden und vom neuen Geschäftsführer gebeten, die Übergabe zu beobachten und zu protokollieren, sowie alle Geschäftsunterlagen zu einem Wirtschaftsprüfer zu bringen, der auf Steuerhinterziehungen, Unterschlagungen, etc. prüfen sollte.
Dies hieß auch der Aufsichtsratsvorsitzende und ein vom Eigentümer zur Prüfung der Rechtslage hinzugezogener Rechtsanwalt gut.
Der neue Geschäftsführer rückte an, übernahm die Räumlichkeiten, übergab alle vorgefundenen Geschäftsunterlagen dem neutralen Anwalt und setzte in dessen Anwesenheit die alte Belegschaft vor die Tür.
Nun drohten die möglichen Steuerhinterziehungen und Unterschlagungen aufzufliegen. Also setze sich das Duo Schüler und Maschinenschlosser mit dem Staatssekretär zusammen und schrieben eine Anzeige gegen den Eigentümer. Sie hätten sich „genötigt“ gefühlt, das Geschäftslokal zu verlassen und die Geschäftsunterlagen heraus zu geben.
Ferner zeigten sie den Eigentümer noch wegen dutzender anderer Dinge an. Er soll seine eigenen Firmen bestohlen haben und sich selbst mit falschen Reisekostenabrechnungen betrogen haben, Drogen schmuggeln und weitere Anschuldigungen, die nicht sehr schlüssig schienen.
Anschließend veröffentlichten sie die Aktenzeichen der Ermittlungen im Internet und verschwiegen wohlweislich, dass sie selbst diese Anzeigen gestellt hatten. Dann machten sie viele Bekannte des Eigentümrs auf die Internetdiskussion aufmerksam. Der Eigentümer bekam prompt keine Kredite, um den ausgeplünderten Betrieb zu sanieren und er verlor noch seinen normalen Arbeitsplatz bei einem großen Unternehmen – die zahlten lieber ihm eine kleine Abfindung, als mit jemandem im Verbindung zu stehen, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt. Doch die Staatsanwaltschaft stellte die ganzen Verfahren ein – es war zu offensichtlich, dass die Anschuldigungen nur erlogen waren. Das Unternehmen musste jedoch kurz darauf aufgelöst werden.
Am Ende blieb nur ein Punkt offen – der Eigentümer, der einen einstimmigen Aufsichtsratsbeschluss herbeigeführt hatte, der den Wechsel der Geschäftsführung ermöglichte, von drei Rechtsanwälten bestätigt bekam, dass alles so legal ist, hatte diesen Anwälten geglaubt.
So kam es zur Hauptverhandlung. Alle Anlagepunkte wurden nach kurzer Zeit fallen gelassen, weil sie sich als absurd oder schlicht gelogen erwiesen. Auch wurde erwiesen, dass niemand jemanden bedroht oder genötigt hatte. Weil sich die abgelöste Geschäftsleitung genötigt „gefühlt“ hatte - vom neuen Geschäftsführer in Begleitung des neutralen Rechtsanwaltes - muss der Eigentümer nun ein Bußgeld von über tausend Euro zahlen.
Die Tatsache, dass er selbst nur beim Aufsichtsrat einen Beschluss beantragt hatte, drei Rechtsanwälte das Vorgehen als rechtmäßig betrachtet hatten und empfhlen hatte, dass ein neutraler Rechtsanwalt beim Wechsel dabei ist, damit alles nach Recht und Gesetz abläuft, zählte nicht.
Einer der ehemaligen Mitarbeiter hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass der Ablösungsbeschluss, die Herausgabeaufforderung für Geschäftsunterlagen und Schlüssel ja auch per Gerichtsvollzieher hätten übermittelt werden können. Da hätte sich bestimmt niemand genötigt gefühlt. Dem folgte das Gericht.
Die Tatsache, dass dann vielleicht Menschen, die Bücher gefälscht haben, um Steuern zu hinterziehen und viel Geld unterschlagen haben, vielleicht auch die Kasse geleert und Beweise manipuliert hätten, ließ das Gericht nicht gelten.
Dies wäre dann eine neue Definition von unternehmerischem Risiko. Der Geschädigte musste sein ausgeplündertes Unternehmen schließen, hat seine Investitionen verloren und muss nun auch noch ein Bußgeld zahlen, weil sich die mutmaßlichen Straftäter genötigt „gefühlt“ haben, zu gehen.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung zwar gegen die abgesetzte Geschäftsführung und ihre Komplizen – aber die die meisten dieser Personen haben bereits einen Offenbarungseid geleistet. Von denen bekommt der Eigentümer im Falle einer Verurteilung keinen Cent mehr zurück.
Aber wenigstens die Gerichtszuschauer gehen nicht leer aus: Sie haben folgende Lehrsätze erhalten:
- Du darfst nicht stehlen – und wenn doch, bestiehl Deinen Arbeitgeber, dann bist Du das Opfer und er ist der böse Kapitalist.
- Wenn Du als Manager Deinen Arbeitsgeber bestiehlst, gib ihm Hausverbot und zeige ihn an – das verschafft Dir die Zeit, Beweise zu vernichten, die Kasse einzupacken und Dich abzusetzen.
- Wenn Du während der Arbeitszeit vor die Tür gesetzt wirst, zeige alle Handelnden an, weil Du Dich genötigt fühlst zu gehen – die müssen dann ein Bußgeld zahlen und Du kannst sie auslachen.
- Wenn Dich dann doch irgendwann die Polizei abholt und Dich zwingt, Dich aus Deiner Wohnung in ein Polizeiauto zu begeben, zeige auch gleich die Polizisten wegen Nötigung an, schließlich hätten Sie Dir auch eine Ladung zur Vernehmung per Zustellung senden können. Das Risiko, dass Du Dich absetzt, wird gern in Kauf genommen. Vielleicht muss der Polizist dann auch ein Bußgeld zahlen. Oder erst einmal bei einer Verkehrskontrolle oder wenn der Gerichtvollzieher kommt…
Aber das ist nur eines von vielen Beispielen, die eifrige Gerichtsbesucher jeden Tag in Deutschland sehen können. Sir Winston Churchill hat einmal bemerkt, dass, wenn man jemals ein Argument gegen die Demokratie suche, möge man sich fünf Minuten mit einem x-beliebigen Wähler unterhalten.
Wenn man nun also jemals ein Argument gegen Fleiß und Arbeitsplatzschaffung sucht, möge man sich für einige Tage auf die Zuschauerbänke eines beliebigen deutschen Gerichts setzen.
- Der vorliegende Fall wurde verkürzt, vereinfacht und anonymisiert dargestellt. Er ist Teil eines derzeit im Entstehen begriffenen Buches, dass sich mit Kriminalfällen in Berlin befasst. Hinweise zu diesem und ähnlichen Fällen nehmen wir gern per e-mail entgegen. Sollte berechtigtes Interesse bestehen, können einige Kapitel und Sachverhalte auch schon als Vorableseexemplar zu Rezensionszwecken überlassen werden. -
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Gedanken zur Schweiz und zur Freiheit
20.12.2009 by Spectator Mundi.
Ein polemischer Nachtrag zur aktuellen Debatte.Die ersten Minarette wurden in Moscheen in Syrien ab etwa 700 n. Chr. nachgewiesen. Mutmaßlich handelte es sich um zweckentfremdete Kirchtürme. Dies geschah also zwei Generationen nach dem Tode des Propheten am 08. Juni 623.
Allah verkündete sein Wort durch den Propheten. Auch darum ist der Islam heute ambivalent. Was im Koran steht, ist nicht interpretierbar, veränderbar oder den Erfordernissen der Globalisierung anpassbar. Für alle nicht im Koran geregelten Lebensregeln besteht hingegen eine sehr moderne Sicht- und Lebensweise. Beispielhaft sei genannt, dass laut einer Fatwa die Scheidung durch das dreimalige Verstoßen der Gattin auch per sms möglich ist.
Wenn also die Minarette zu Lebzeiten des Propheten noch gar nicht exisitierten, muss die Frage gestellt werden dürfen, ob die Notwendigkeit eines Minaretts Teil der Religionsausübung und Religionsfreiheit ist. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass viele der wichtigsten Moscheen der Welt bis heute nie ein Minarett hatten. Dies gilt nicht nur für die Umayyaden-Moschee in Damaskus, die im Jahre 705 fertig gestellt wurde, sondern auch für die al-Aqsa-Moschee auf dem Tempelberg in Jerusalem.
Die christliche Lehre verlangt Toleranz. Die sich auf dieses Wertefundament stützenden Staaten des Abendlandes bieten daher Religionsfreiheit.
Doch wo sind die Grenzen von Freiheit und somit auch die Grenzen der Religionsfreiheit? Es ist seit Jahrtausenden unter Philosophen, Theologen und Staatstheoretikern Konsens, dass jede Freiheit Grenzen hat. Und diese Grenzen werden von der Mehrheit gesetzt. Diese Erkenntnis ist der Kern der Demokratie.
Wenn nun also die Mehrheit der Schweizer dafür stimmt, dass keine Minaretts gebaut werden, ist das folglich in der Tat eine Einschränkung der Religionsfreiheit all jener, die meinen, für die Ausübung des islamischen Glaubens ein Minarett zu benötigen, auch wenn weder der Prophet dies verlangte, noch die wichtigsten Moscheen keine Minarette haben. Denn Freiheit, somit auch Religionsfreiheit, hat auch mit subjektivem Empfinden zu tun.
Somit hätten alle jene Recht, die sich medienwirksam für die Schweizer fremdschämen und eine demokratische Entscheidung als Schande empfinden.
All jenen, die diesen Nukleus der Demokratie, die Definition von Freiheitsgrenzen durch eine Mehrheitsgesellschaft, nun heute so vehement ablehnen und vor laufenden Kameras dafür eintreten, dass jedermann, auch Muslime, ihre Religion in demokratischen Ländern wie der Schweiz oder Deutschland ohne jede Grenzsetzung praktizieren sollen dürfen, sei folgender Gedanke mitgegeben:
Der Koran, der nicht interpretierbar oder verhandelbar ist, erlaubt die Vielehe.
„Und wenn ihr fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besitzt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, unrecht zu tun.“ (Koran Sure 4, Vers 3: Übersetzung nach Rudi Paret)
All jene, die das Ergebnis von demokratischen Mehrheiten im Speziellen und somit demokratischer Willensbildungsprozesse im Allgemeinen medienwirksam ablehnen, ja sogar dafür auf die Straße gehen, müssten dann doch auch auf die Straße gehen, um die Abschaffung der Einehe in Deutschland zu fordern, da diese die Religionsfreiheit von deutschen Staatsbürgern muslimischen Glaubens einschränkt.
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Netzfundstück - Bundestagskandidat der NDP beantwortet Frage
31.10.2009 by Spectator Mundi.
Auf www.abgeordnetewatch.de findet sich eine etwas wirr wirkenden Bürgeranfrage. Hier wünscht ein Herr Hugo zu wissen, wieso ihm nach seiner Meinung die Rente gekürzt, bzw. “gestohlen” wurde. Hintergründe und Sachverhalte schildert er nicht. Somit ist die Frage eigentlich nicht beantwortbar. Der wackere NPD-Bundestagskandidat versucht es dennoch:
Die Menge an Rechtsschreib- und Interpunktionsfehlern sollte man übersehen. Das Verständnis von demokratischen Willensbildungsprozessen und seinen Begrifflichkeiten sollte hier wichtiger sein. Vor allem sollte ein sich zur Wahl zum Deutschen Bundestag stellender Kandidat wissen, was ein Kandidat und was ein Abgeordneter, bzw. Mitglied des Bundestages ist. Letzteren sollte er auch von einer Fraktion unterscheiden können.
Aber lesen Sie selbst: Abgeordnetenwatch.de
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Kommentar
16.9.2009 by Spectator Mundi.
I.
Luftfahrminister Hermann Göring verkündete bei Ausbruch des Krieges, dass er Meyer heißen wolle, wenn es jemals einem deutschen Flugzeug gelänge, in den Luftraum über Deutschland einzudringen. Doch schon kurz darauf meldete ihm der Chef der Jagdflieger, Galland, dass bei Aachen britische Jagdflugzeuge abgeschossen worden seien. Nach vielen Begründungsversuchen Görings, warum dies nicht den Tatsachen entsprechen könne, bot Galland ihm an, die Flugzeuge mit eigenen Augen auf dem Acker bei Aachen zu betrachten. Da entschied Göring: „Ich befehle Ihnen, dass bei Aachen keine britischen Jäger abgeschossen wurden.“
Wir sollten heute in Demut Dankbarkeit darüber empfinden, dass die Zeiten einer Diktatur vorbei sind, wo Einzelne befehlen konnten oder wollten, was zu denken sei. Es sollte Konsens darüber herrschen, dass wir in Deutschland einer weltweiten Minderheit angehören, die des Privilegs teilhaftig werden, frei und mit modernsten Mitteln unsere Meinung und unsere Gedanken ausdrücken zu können und zu dürfen. Das ist ein beredtes Zeugnis einer lebendigen Demokratie.
Allerdings sollten viele selbst ernannte Vorzeigedemokraten die Mahnung der Rozalia Luksenburg aus Zamość in Kongresspolen bedenken: „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.“ Diesen Gedanken fasste sie im Zusammenhang mit der Warnung vor Diktatur.
Es dauert mich, wenn politisch irrlichternde und wohlmöglich von der Wohlfahrt eines ihnen verhassen Staates lebende junge Menschen alkoholisiert auf Demonstrationen unausgegorene rechte Parolen gröhlen. Und ich hoffe, dass diese nie einen Einfluss auf die Politik in Deutschland erringen. Aber es ist fragwürdig, wenn linke Gruppen ohne eigenes Gegenkonzept - außer “wir sind dagegen” - Gegendemonstrationen veranstalten oder gar die Demonstrationen der anderen verbieten wollen.
Und hierbei geht es nicht nur um Kosten für Polizeieinsätze und die Sorge um die Gesundheit der Beamten.
Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Artikel 3 garantiert: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Artikel 4 garantiert: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Artikel 5 garantiert: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“
Artikel 8 garantiert: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Um dies klar zu stellen: Ich freue mich für jede rechte Demonstration, die NICHT stattfindet.
Aber aus einer Haltung heraus, die als „irgendwie politisch korrekt“ charakterisiert werden mag, anderen die vorgenannten Grundrechte absprechen zu wollen, ist gefährlich und demokratiefeindlich. Unabhängig davon, wie sehr man seine Gegner oder vermeintlichen Feinde verachten mag, wohlmöglich hassen mag, egal wie verbrecherisch deren verherrlichende Gedanken über die Verderber Deutschlands von 1933-1945 sein mögen – so lange niemand gegen ein Gesetz verstößt, hat er ein Recht auf die Wahrung der Grundrechte.
Wenn aber einer dieser Irrlichternden gegen ein Gesetz verstößt, Volksverhetzung auf seinem Panier trägt oder gar verfassungsfeindliche Aktivitäten beginnt, muss ein starker Staat seine Rechte wahren und diese Menschen deutlich in die Schranken weisen.
II.
Es muss möglich sein, in Deutschland eine Debatte über Integration zu führen, die sachlich ist und sich an wissenschaftlichen Ergebnissen orientiert.
Aus ideologischen Gründen zu befehlen: „Es gibt keine Probleme bei der Integration und wenn doch, hat sich die die deutsche Gesellschaft selbst zuzuschreiben“, wäre eine sehr einseitige und wenig zielführende Haltung.
Es musst klar sein, ob die Deutschen Einwanderung eindämmen wollen und damit immer weniger werden. Damit müssten auch die ökonomischen Faktoren einer solchen Haltung endlich einmal berechnet werden: Weniger Konsum, weniger Steueraufkommen, mehr Überalterung, sinkende Immobilienpreise mangels Nachfrage – kurzum, die Korrelation einer sinkenden Bevölkerung, sinkenden Volksvermögens und sinkenden Wachstums.
Oder aber es muss – was ich begrüßenswert finde – klar definiert werden, dass wir Einwanderer brauchen und ähnlich wie die großen und freiheitlichen Einwanderungsnationen wie Kanada, USA, Australien, Neuseeland klare Kriterien entwickeln, wer in Deutschland gebraucht wird und diese Menschen mit vollem Einsatz davon zu überzeugen, nach Deutschland zu kommen und hier ihr Streben nach Glück mit einer Förderung des Gemeinwohls zu verbinden. Hier gilt es auch, Impulse für die Hochschulpolitik zu geben.
Aber jemanden, der in einer solchen Debatte seine Meinung sagt – unabhängig wie geschickt oder ungeschickt er diese vorträgt – oder gar jemanden, der objektiv erhobene wissenschaftliche Erkenntnisse diskutiert, in eine rechte Ecke zu stellen, verhindert das, was Demokratie ausmacht: Dass Meinungen ausgetauscht werden und gerungen wird um die beste Lösung.
Jemanden, der seine Meinung sagt oder Erkenntnisse schildert, mit Verbrechen in Zusammenhang bringt, die vor 64 Jahren glücklicherweise ihr Ende fanden, ist wenig zielführend. Vor allem nicht, wenn das ausschließlich dazu dient, die eigene Meinung zur herrschenden Doktrin zu machen.
Kurzum – unabhängig davon, was Einzelne oder auch Gruppen von der Person Thilo Sarrazin oder seinen Äußerungen halten: Es geht nicht an, dass eine Demokratie eine drängende Frage nicht ergebnisoffen diskutieren kann, weil jeder Angst hat, dass eine bestimmte Gruppe von Meinungsmachern dann mit Unrat wirft in der Hoffnung, durch braune Anhaftung die Träger missliebiger Gedanken zu diskreditieren.
Lasst mehr Demokratie zu!
III.
Bei all diesen Debatten darf jedoch ein Thema nie in den Hintergrund rücken, dass in der politischen Debatte schon seit geraumer Zeit nicht mehr vorkommt: Asylbewerber.
Wo immer auf der Welt ein Mensch seines Glaubens oder seiner Meinung wegen verfolgt wird, haben die Demokratien diesen Menschen Asyl zu gewähren. Es ist eine Zierde eines jeden demokratischen Rechtsstaates – und hier sollten diese Staaten gemeinsam handeln – jenen Hoffnung zu geben, die nur zwei gleichermaßen unangenehme Alternativen gegenwärtigen: Anpassung der Gedanken an jene ihrer Unterdrücker oder Verlust ihrer Welt. Bei allen Klagen über die Kosten von Asyl sollte nicht übersehen werden, dass wenn ein Asylbewerber nach Deutschland kommt, Deutschland hierbei vielleicht Geld verliert. Aber der Asylbewerber verliert seine Heimat, seine Bindungen und seine vertraute Welt.
Gerade ein Staat, der seinen Arbeitslosen die Verweigerung von Arbeitsaufnahme in einer 50km entfernten Stadt zugesteht, weil der Arbeitslose nicht in die Fremde ziehen will und fern von seinen Freunden sein, sollte diese Überlegung nicht einfach übergehen.
Geschrieben in Savoir Vivre | Comments Off
Flughafen Wifi
27.5.2008 by Spectator Mundi.
Wifi-Internetverbindungen auf Flughäfen sind oft teuer. Doch auch Flughafenbetreiber geben immer mehr Geld aus, um eine gutes Image zu bekommen. Eine Maßnahme kann kostenfreies Internet sein:
So bietet der Pariser Flughafen Charles de Gaulle (CDG) jedem Reisenden eine Stunde kostenlosen Netzzugang.
Der Wiener Flughafen Schwechat (VIE) verzichtet ganz auf Internetverbindungsentgelte. Freies Surfen für alle! (Dafür schließen die meisten Geschäfte schon um 20h…)
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Currywurstranking
25.5.2008 by Spectator Mundi.
1. Dönninghaus am Engelbertbrunnen, Bochum
2. Bergwolf, München
3. Curry 36, Berlin
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Best Burgers in town
24.5.2008 by Spectator Mundi.
Die weltbesten Burger habe ich bei Vortex in Atlanta gegessen. Unzählige Varianten an Belag (Rind, Huhn, Veggie und besonders zu empfehlen: Bison), verschiedenste Käsesorten und Beilagen. Hier sind die Zwiebelringe richtig gut. Softdrinks werden unbegrenzt nachgeschenkt. So macht Abnehmen Spaß!
Mein Tipp: Classic Cheeseburger mit Cheddar oder den unvergleichlichen Corornary Bypass Burger (heißt wirklich so und das gewiss nicht ohne Grund - aber richtig gut)
Die Bedienungen vertreten das andere Amerika von Rockabilly und Goth. Daher auch der Tipp: Das Vortex in Little Five Points ist in der Einrichtung und der Ausstrahlung in den 50ern hängen geblieben, während das in Midtown das Künstlichste ist.
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