Recht haben und Recht bekommen - Teil II


Kurioser Fall vor Gericht in Berlin

 

Wer heute der Gerichtsshows des Privatfernsehens überdrüssig ist, geht trendbewusst zu den zahlreichen Gerichtsverhandlungen, zu denen die Öffentlichkeit zugelassen ist. Während erfahrene Gerichtszuschauer Bau- und Verwaltungsrecht eher zum Langweilen finden, Sozialrecht manches Mal zum Entsetzen, so liegen Strafrecht und Arbeitsrecht vorn auf der Beliebtheitsskala.

 

Wenn die „Kommentarwichsmaschinen“ (Max Goldt) der Medienbranche immer neues Entsetzen über die Rechtsauffassung von Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, herauspolemisieren, sollte man einen Augenblick inne halten und nachdenken. Vielleicht lohnt es sich, sich zuerst vorzustellen, man habe im Schweiße seines Angesichts ein kleines Unternehmen aufgebaut und dann kommt jemand her, dem man vertraut, ihm sogar die Schlüssel zu seinem Eigentum überlässt – und der dann stiehlt. Viel Geld oder nur einen Kugelschreiber. Und dann stelle man sich vor, wie es sein muss, folgende Passage im Hamburger Abendblatt zu lesen:

 

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hält Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für gerechtfertigt. “Es gibt keine Bagatellen”, sagte Schmidt der “Süddeutschen Zeitung”. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das “mit fehlendem Anstand” zu tun habe. Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, forderte dagegen, Kündigungen bei Bagatellen per Gesetz auszuschließen.

 

Diese Forderung Ernsts heißt im Umkehrschluss, dass der Staat, der alle Menschen in Deutschland repräsentiert, per Gesetz bestimmt, dass es zwar verboten ist und bestraft wird, wenn man an einer Tankstelle einen Schokoriegel oder im Supermarkt eine Flasche Prosecco stiehlt – aber jemanden, mit dem man täglich arbeitet, um die gleichen Dinge bestehlen darf, ohne dass dieser sich wehren darf.

 

Die amerikanische Professorin und Feministin Camille Paglia provoziert in ihren Büchern damit, dass es Opfern oft auch deshalb schlecht geht, weil ihnen die Gesellschaft einredet, dass sich Opfer traumatisiert fühlen müssen; auch dann, wenn sie selbst provoziert haben sollten, zum Opfer zu werden.

 

Es ist gewiss sinnvoll, sich von jeglicher Radikalität zu distanzieren, so auch von dieser, aber Radikalität darf Denkanstöße geben: Wenn also jemand im Supermarkt Kaugummi stiehlt, die Polizei ihn abführt, die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet und wohlmöglich ein Gericht eine Strafe ausspricht, so wird niemand „Mitleid!!“ in die ihm ins Gesicht ragenden Mikrophone krähen. Wenn der Dieb jedoch ein Mitarbeiter des Supermarktes ist und keine Polizei kommt, kein Staatsanwalt und kein Gericht, sondern eine Abmahnung – dann reden viele Gutmenschen dem Dieb ein, dass er ein Opfer ist, sich traumatisiert fühlen muss, erklären ihm, dass er sich wehren muss – und mit ein wenig Glück bezahlt ihm die Gewerkschaft auch noch die Anwälte. Da macht das Klagen Spaß.

 

Ironie? Mitnichten! Hier wird der erfahrene Besucher von Arbeitsgerichtsprozessen die Schätzung vieler Juristen teilen: In der ersten Instanz bekommen zu etwa 90% die Arbeitnehmer recht. Der Umkehrschluss gibt den Gutmenschen Recht – Arbeitnehmer wären dann offenbar zumeist Opfer von Willkür.

 

Noch absurder wird es, wenn der kriminelle Mitarbeiter den Arbeitgeber anzeigt, beispielsweise wegen Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder Plutoniumschmuggel. Deutschland ist ein freies Land, in dem jeder jeden anzeigen darf und jede Anzeige zieht ein Ermittlungsverfahren mit Aktenzeichen nach sich. Wenn der Mitarbeiter nun noch im Internet veröffentlicht, dass die Staatsanwaltschaft gegen Arbeitgeber XY wegen Drogenhandel und Steuerhinterziehung ermittelt, ein paar Kumpane das kommentieren und verbreiten, stoßen wir auf folgendes Phänomen: Jene Richter und Staatsanwälte, die mit Internet arbeiten, googeln immer häufiger die Namen der Angeklagten und Zeugen.

 

Und wenn dann im Internet eine ganze Gruppen von Leuten (echt und gefakt), die nicht als Kumpan des kriminellen Mitarbeiters erkennbar sind, sich über die „Machenschaften“ des Arbeitgebers auslassen und jeder fleißig eine „Vermutung“ dazudichtet, so gibt das der Justiz ein recht verzerrtes Bild.

 

Szenenwechsel ins Arbeitsgericht: „Ja, Herr Vorsitzender“, sagt der entlassene Arbeitnehmer, „vielleicht hätte ich nicht stehlen dürfen, aber der bestohlene Arbeitgeber ist ganz bestimmt noch viel krimineller als ich. Er wurde zwar nicht verurteilt, aber im Internet finden sich so viele Leute, die alle Hinweise haben, dass die Staatsanwaltschaft auch schon gegen den bösen Mann ermittelt.“

 

Und schon ist der Dieb unschuldig und der Arbeitgeber verliert den Prozess.

 

Schon in der Antike galt der Satz: „Fallere fallentem, non est fraus, sed pocius laus.“ Den Betrüger betrügen ist kein Betrug, sondern löblich.

 

Nur in der Neuzeit wird gelegentlich übersehen, dass ein Betrüger erst dann ein Betrüger ist und als solcher bezeichnet werden darf, wenn er als solcher verurteilt ist. Zu den Grundwerten unserer Demokratie gehört schließlich die Unschuldsvermutung.

 

Aber das wäre vielen Medienkonsumenten vielleicht auch schon wieder zu langwierig und kompliziert. Wenn sich eine Kumpanei findet, die jemanden als kriminell beschimpft, wird schon was dran sein – und praktischerweise lenkt es von den eigenen Straftaten ab.

 

Unlängst wurde im größten deutschen Gericht, Berlin Moabit, ein Fall abgeschlossen, der nicht nur zu den kuriosesten des Jahres gehören dürfte, sondern auch Trendsetter im oben genannten Sinne war.

 

Zum Sachverhalt: Ein junger Mann hatte Geld zu investieren, eine gute Geschäftsidee, aber wollte seinen bisherigen Job nicht kündigen, da er ihm viel Freude machte. Also gründete er eine Aktiengesellschaft und setzte einen ehemaligen Berliner Staatssekretär als Vorstandsvorsitzenden ein. Der Mann war aus berühmtem Hause, Rechtsanwalt und Professor. Was der junge Mann nicht wusste, der Staatssekretär hatte sich bei einem Immobilienkauf weit aus dem Fenster gelehnt und konnte nicht mit Geld um sich werfen. In so einer Situation reagieren viele Menschen nicht immer rational.

 

Die AG kaufte einige kleine Unternehmen, Hauptumsatzbringer war jedoch ein neu gegründetes Hotel. Der Staatssekretär-Rechtsanwalt fand nichts dabei, gegen den Willen des Eigentümers der AG – dies erlaubt das Aktienrecht – einen 18jährigen Abiturienten und einen 62jährigen Maschinenschlosser als Geschäftsführer und Generalbevollmächtigen zu Chefs des Hotels zu machen. Der Maschinenschlosser, bezog Hartz IV, hatte noch rund eine halbe Million Euro Steuerschulden, war einschlägig vorbestraft, kannte viele Steuertricks und hatte gerade den dritten Offenbarungseid geleistet. Da der Schüler keine Ahnung von Buchführung und Geschäftsführung hatte, beschränkte er sich darauf, als Alibi-Geschäftsführer da zu sein.

 

Der Maschinenschlosser übernahm die Betriebsführung und begann mit prompt wieder gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben zu machen. Trotz Mahnung der Eigentümer änderte der Staatssekretär als Verantwortlicher der Eigentümer-AG nichts. Als der Eigentümer erfuhr, dass bereits die Steuerfahndung ermittelte und das Unternehmen somit akut bedroht war versuchte er, die Sache aufzuklären.

 

Doch er bekam nur zwei Dinge: Dringende Hinweise, dass viel Geld unterschlagen wurde und – Hausverbot. Der Maschinenschlosser bekam nicht nur Hartz IV und parallel Honorar vom Hotel, sondern fertigte zudem Quittungen aus, die besagten, dass dieser oder jener Geld aus der Firmenkasse bekam – aber nicht der Empfänger unterschrieb die Quittungen, sondern der Maschinenschlosser selbst.

 

Als er den Vorstandschef, der als Rechtsanwalt arbeitete, damit konfrontierte, dass ein dringender Tatverdacht auf Steuerhinterziehung und Unterschlagung besteht, erklärte der Staatssekretär, er habe einen Beweis, dass dies nicht stimmen könne – der Beschuldige habe behauptet, er sei unschuldig. Hier könnte ein unbeteiligter Beobachter nun spekulieren, dass der Mann entweder die Realitäten nicht wahrnehmen wollte oder selbst Zuwendungen erhielt.

 

Denn er erklärte dem Eigentümer schriftlich, er spiele mit dem Gedanken, den Hotelbetrieb an den Schüler und den Maschinenschlosser zu übertragen, dann hätte der Eigentümer keinen Ärger mehr mit diesen Leuten.

 

Nun musste der Eigentümer handeln: Er beantragte beim Aufsichtsrat einen Beschluss, mit dem - rechtlich einwandfrei - das Gespann aus Schüler und Maschinenschlosser entlassen und eine reguläre Geschäftsleitung gesucht werden kann. Der Aufsichtsratsvorsitzende, auch er Rechtsanwalt, goss diesen einstimmigen Beschluss in rechtlich korrekte Formen.

 

Nun musste aufgrund der Vorgeschichte damit gerechnet werden, dass das unter Verdacht stehende Duo, dass sogar schon dem Eigentümer Hausverbot in seinem eigenen Unternehmen erteilt hatte, nicht einfach geht, wenn der neue Geschäftsführer kommt.

 

Also wurde auf Bitten des Eigentümers ein neutraler Rechtsanwalt, der keinen der Beteiligten vorher kannte, gefunden und vom neuen Geschäftsführer gebeten, die Übergabe zu beobachten und zu protokollieren, sowie alle Geschäftsunterlagen zu einem Wirtschaftsprüfer zu bringen, der auf Steuerhinterziehungen, Unterschlagungen, etc. prüfen sollte.

 

Dies hieß auch der Aufsichtsratsvorsitzende und ein vom Eigentümer zur Prüfung der Rechtslage hinzugezogener Rechtsanwalt gut.

 

Der neue Geschäftsführer rückte an, übernahm die Räumlichkeiten, übergab alle vorgefundenen Geschäftsunterlagen dem neutralen Anwalt und setzte in dessen Anwesenheit die alte Belegschaft vor die Tür.

 

Nun drohten die möglichen Steuerhinterziehungen und Unterschlagungen aufzufliegen. Also setze sich das Duo Schüler und Maschinenschlosser mit dem Staatssekretär zusammen und schrieben eine Anzeige gegen den Eigentümer. Sie hätten sich „genötigt“ gefühlt, das Geschäftslokal zu verlassen und die Geschäftsunterlagen heraus zu geben.

 

Ferner zeigten sie den Eigentümer noch wegen dutzender anderer Dinge an. Er soll seine eigenen Firmen bestohlen haben und sich selbst mit falschen Reisekostenabrechnungen betrogen haben, Drogen schmuggeln und weitere Anschuldigungen, die nicht sehr schlüssig schienen.

 

Anschließend veröffentlichten sie die Aktenzeichen der Ermittlungen im Internet und verschwiegen wohlweislich, dass sie selbst diese Anzeigen gestellt hatten. Dann machten sie viele Bekannte des Eigentümrs auf die Internetdiskussion aufmerksam. Der Eigentümer bekam prompt keine Kredite, um den ausgeplünderten Betrieb zu sanieren und er verlor noch seinen normalen Arbeitsplatz bei einem großen Unternehmen – die zahlten lieber ihm eine kleine Abfindung, als mit jemandem im Verbindung zu stehen, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt. Doch die Staatsanwaltschaft stellte die ganzen Verfahren ein – es war zu offensichtlich, dass die Anschuldigungen nur erlogen waren. Das Unternehmen musste jedoch kurz darauf aufgelöst werden.

 

Am Ende blieb nur ein Punkt offen – der Eigentümer, der einen einstimmigen Aufsichtsratsbeschluss herbeigeführt hatte, der den Wechsel der Geschäftsführung ermöglichte, von drei Rechtsanwälten bestätigt bekam, dass alles so legal ist, hatte diesen Anwälten geglaubt.

 

So kam es zur Hauptverhandlung. Alle Anlagepunkte wurden nach kurzer Zeit fallen gelassen, weil sie sich als absurd oder schlicht gelogen erwiesen. Auch wurde erwiesen, dass niemand jemanden bedroht oder genötigt hatte. Weil sich die abgelöste Geschäftsleitung genötigt „gefühlt“ hatte - vom neuen Geschäftsführer in Begleitung des neutralen Rechtsanwaltes - muss der Eigentümer nun ein Bußgeld von über tausend Euro zahlen.

 

Die Tatsache, dass er selbst nur beim Aufsichtsrat einen Beschluss beantragt hatte, drei Rechtsanwälte das Vorgehen als rechtmäßig betrachtet hatten und empfhlen hatte, dass ein neutraler Rechtsanwalt beim Wechsel dabei ist, damit alles nach Recht und Gesetz abläuft, zählte nicht.

 

Einer der ehemaligen Mitarbeiter hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass der Ablösungsbeschluss, die Herausgabeaufforderung für Geschäftsunterlagen und Schlüssel ja auch per Gerichtsvollzieher hätten übermittelt werden können. Da hätte sich bestimmt niemand genötigt gefühlt. Dem folgte das Gericht.

 

Die Tatsache, dass dann vielleicht Menschen, die Bücher gefälscht haben, um Steuern zu hinterziehen und viel Geld unterschlagen haben, vielleicht auch die Kasse geleert und Beweise manipuliert hätten, ließ das Gericht nicht gelten.

 

Dies wäre dann eine neue Definition von unternehmerischem Risiko. Der Geschädigte musste sein ausgeplündertes Unternehmen schließen, hat seine Investitionen verloren und muss nun auch noch ein Bußgeld zahlen, weil sich die mutmaßlichen Straftäter genötigt „gefühlt“ haben, zu gehen.

 

Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung zwar gegen die abgesetzte Geschäftsführung und ihre Komplizen – aber die die meisten dieser Personen haben bereits einen Offenbarungseid geleistet. Von denen bekommt der Eigentümer im Falle einer Verurteilung keinen Cent mehr zurück.

 

Aber wenigstens die Gerichtszuschauer gehen nicht leer aus: Sie haben folgende Lehrsätze erhalten:

 

  • Du darfst nicht stehlen – und wenn doch, bestiehl Deinen Arbeitgeber, dann bist Du das Opfer und er ist der böse Kapitalist.
  • Wenn Du als Manager Deinen Arbeitsgeber bestiehlst, gib ihm Hausverbot und zeige ihn an – das verschafft Dir die Zeit, Beweise zu vernichten, die Kasse einzupacken und Dich abzusetzen.
  • Wenn Du während der Arbeitszeit vor die Tür gesetzt wirst, zeige alle Handelnden an, weil Du Dich genötigt fühlst zu gehen – die müssen dann ein Bußgeld zahlen und Du kannst sie auslachen.
  • Wenn Dich dann doch irgendwann die Polizei abholt und Dich zwingt, Dich aus Deiner Wohnung in ein Polizeiauto zu begeben, zeige auch gleich die Polizisten wegen Nötigung an, schließlich hätten Sie Dir auch eine Ladung zur Vernehmung per Zustellung senden können. Das Risiko, dass Du Dich absetzt, wird gern in Kauf genommen. Vielleicht muss der Polizist dann auch ein Bußgeld zahlen. Oder erst einmal bei einer Verkehrskontrolle oder wenn der Gerichtvollzieher kommt…

 

Aber das ist nur eines von vielen Beispielen, die eifrige Gerichtsbesucher jeden Tag in Deutschland sehen können. Sir Winston Churchill hat einmal bemerkt, dass, wenn man jemals ein Argument gegen die Demokratie suche, möge man sich fünf Minuten mit einem x-beliebigen Wähler unterhalten.

 

Wenn man nun also jemals ein Argument gegen Fleiß und Arbeitsplatzschaffung sucht, möge man sich für einige Tage auf die Zuschauerbänke eines beliebigen deutschen Gerichts setzen.

 

 

 

- Der vorliegende Fall wurde verkürzt, vereinfacht und anonymisiert dargestellt. Er ist Teil eines derzeit im Entstehen begriffenen Buches, dass sich mit Kriminalfällen in Berlin befasst. Hinweise zu diesem und ähnlichen Fällen nehmen wir gern per e-mail entgegen. Sollte berechtigtes Interesse bestehen, können einige Kapitel und Sachverhalte auch schon als Vorableseexemplar zu Rezensionszwecken überlassen werden. -

 

 

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