Archive für Dezember 2009

Recht haben und Recht bekommen - Teil II


Kurioser Fall vor Gericht in Berlin

 

Wer heute der Gerichtsshows des Privatfernsehens überdrüssig ist, geht trendbewusst zu den zahlreichen Gerichtsverhandlungen, zu denen die Öffentlichkeit zugelassen ist. Während erfahrene Gerichtszuschauer Bau- und Verwaltungsrecht eher zum Langweilen finden, Sozialrecht manches Mal zum Entsetzen, so liegen Strafrecht und Arbeitsrecht vorn auf der Beliebtheitsskala.

 

Wenn die „Kommentarwichsmaschinen“ (Max Goldt) der Medienbranche immer neues Entsetzen über die Rechtsauffassung von Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, herauspolemisieren, sollte man einen Augenblick inne halten und nachdenken. Vielleicht lohnt es sich, sich zuerst vorzustellen, man habe im Schweiße seines Angesichts ein kleines Unternehmen aufgebaut und dann kommt jemand her, dem man vertraut, ihm sogar die Schlüssel zu seinem Eigentum überlässt – und der dann stiehlt. Viel Geld oder nur einen Kugelschreiber. Und dann stelle man sich vor, wie es sein muss, folgende Passage im Hamburger Abendblatt zu lesen:

 

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hält Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für gerechtfertigt. “Es gibt keine Bagatellen”, sagte Schmidt der “Süddeutschen Zeitung”. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das “mit fehlendem Anstand” zu tun habe. Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, forderte dagegen, Kündigungen bei Bagatellen per Gesetz auszuschließen.

 

Diese Forderung Ernsts heißt im Umkehrschluss, dass der Staat, der alle Menschen in Deutschland repräsentiert, per Gesetz bestimmt, dass es zwar verboten ist und bestraft wird, wenn man an einer Tankstelle einen Schokoriegel oder im Supermarkt eine Flasche Prosecco stiehlt – aber jemanden, mit dem man täglich arbeitet, um die gleichen Dinge bestehlen darf, ohne dass dieser sich wehren darf.

 

Die amerikanische Professorin und Feministin Camille Paglia provoziert in ihren Büchern damit, dass es Opfern oft auch deshalb schlecht geht, weil ihnen die Gesellschaft einredet, dass sich Opfer traumatisiert fühlen müssen; auch dann, wenn sie selbst provoziert haben sollten, zum Opfer zu werden.

 

Es ist gewiss sinnvoll, sich von jeglicher Radikalität zu distanzieren, so auch von dieser, aber Radikalität darf Denkanstöße geben: Wenn also jemand im Supermarkt Kaugummi stiehlt, die Polizei ihn abführt, die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet und wohlmöglich ein Gericht eine Strafe ausspricht, so wird niemand „Mitleid!!“ in die ihm ins Gesicht ragenden Mikrophone krähen. Wenn der Dieb jedoch ein Mitarbeiter des Supermarktes ist und keine Polizei kommt, kein Staatsanwalt und kein Gericht, sondern eine Abmahnung – dann reden viele Gutmenschen dem Dieb ein, dass er ein Opfer ist, sich traumatisiert fühlen muss, erklären ihm, dass er sich wehren muss – und mit ein wenig Glück bezahlt ihm die Gewerkschaft auch noch die Anwälte. Da macht das Klagen Spaß.

 

Ironie? Mitnichten! Hier wird der erfahrene Besucher von Arbeitsgerichtsprozessen die Schätzung vieler Juristen teilen: In der ersten Instanz bekommen zu etwa 90% die Arbeitnehmer recht. Der Umkehrschluss gibt den Gutmenschen Recht – Arbeitnehmer wären dann offenbar zumeist Opfer von Willkür.

 

Noch absurder wird es, wenn der kriminelle Mitarbeiter den Arbeitgeber anzeigt, beispielsweise wegen Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder Plutoniumschmuggel. Deutschland ist ein freies Land, in dem jeder jeden anzeigen darf und jede Anzeige zieht ein Ermittlungsverfahren mit Aktenzeichen nach sich. Wenn der Mitarbeiter nun noch im Internet veröffentlicht, dass die Staatsanwaltschaft gegen Arbeitgeber XY wegen Drogenhandel und Steuerhinterziehung ermittelt, ein paar Kumpane das kommentieren und verbreiten, stoßen wir auf folgendes Phänomen: Jene Richter und Staatsanwälte, die mit Internet arbeiten, googeln immer häufiger die Namen der Angeklagten und Zeugen.

 

Und wenn dann im Internet eine ganze Gruppen von Leuten (echt und gefakt), die nicht als Kumpan des kriminellen Mitarbeiters erkennbar sind, sich über die „Machenschaften“ des Arbeitgebers auslassen und jeder fleißig eine „Vermutung“ dazudichtet, so gibt das der Justiz ein recht verzerrtes Bild.

 

Szenenwechsel ins Arbeitsgericht: „Ja, Herr Vorsitzender“, sagt der entlassene Arbeitnehmer, „vielleicht hätte ich nicht stehlen dürfen, aber der bestohlene Arbeitgeber ist ganz bestimmt noch viel krimineller als ich. Er wurde zwar nicht verurteilt, aber im Internet finden sich so viele Leute, die alle Hinweise haben, dass die Staatsanwaltschaft auch schon gegen den bösen Mann ermittelt.“

 

Und schon ist der Dieb unschuldig und der Arbeitgeber verliert den Prozess.

 

Schon in der Antike galt der Satz: „Fallere fallentem, non est fraus, sed pocius laus.“ Den Betrüger betrügen ist kein Betrug, sondern löblich.

 

Nur in der Neuzeit wird gelegentlich übersehen, dass ein Betrüger erst dann ein Betrüger ist und als solcher bezeichnet werden darf, wenn er als solcher verurteilt ist. Zu den Grundwerten unserer Demokratie gehört schließlich die Unschuldsvermutung.

 

Aber das wäre vielen Medienkonsumenten vielleicht auch schon wieder zu langwierig und kompliziert. Wenn sich eine Kumpanei findet, die jemanden als kriminell beschimpft, wird schon was dran sein – und praktischerweise lenkt es von den eigenen Straftaten ab.

 

Unlängst wurde im größten deutschen Gericht, Berlin Moabit, ein Fall abgeschlossen, der nicht nur zu den kuriosesten des Jahres gehören dürfte, sondern auch Trendsetter im oben genannten Sinne war.

 

Zum Sachverhalt: Ein junger Mann hatte Geld zu investieren, eine gute Geschäftsidee, aber wollte seinen bisherigen Job nicht kündigen, da er ihm viel Freude machte. Also gründete er eine Aktiengesellschaft und setzte einen ehemaligen Berliner Staatssekretär als Vorstandsvorsitzenden ein. Der Mann war aus berühmtem Hause, Rechtsanwalt und Professor. Was der junge Mann nicht wusste, der Staatssekretär hatte sich bei einem Immobilienkauf weit aus dem Fenster gelehnt und konnte nicht mit Geld um sich werfen. In so einer Situation reagieren viele Menschen nicht immer rational.

 

Die AG kaufte einige kleine Unternehmen, Hauptumsatzbringer war jedoch ein neu gegründetes Hotel. Der Staatssekretär-Rechtsanwalt fand nichts dabei, gegen den Willen des Eigentümers der AG – dies erlaubt das Aktienrecht – einen 18jährigen Abiturienten und einen 62jährigen Maschinenschlosser als Geschäftsführer und Generalbevollmächtigen zu Chefs des Hotels zu machen. Der Maschinenschlosser, bezog Hartz IV, hatte noch rund eine halbe Million Euro Steuerschulden, war einschlägig vorbestraft, kannte viele Steuertricks und hatte gerade den dritten Offenbarungseid geleistet. Da der Schüler keine Ahnung von Buchführung und Geschäftsführung hatte, beschränkte er sich darauf, als Alibi-Geschäftsführer da zu sein.

 

Der Maschinenschlosser übernahm die Betriebsführung und begann mit prompt wieder gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben zu machen. Trotz Mahnung der Eigentümer änderte der Staatssekretär als Verantwortlicher der Eigentümer-AG nichts. Als der Eigentümer erfuhr, dass bereits die Steuerfahndung ermittelte und das Unternehmen somit akut bedroht war versuchte er, die Sache aufzuklären.

 

Doch er bekam nur zwei Dinge: Dringende Hinweise, dass viel Geld unterschlagen wurde und – Hausverbot. Der Maschinenschlosser bekam nicht nur Hartz IV und parallel Honorar vom Hotel, sondern fertigte zudem Quittungen aus, die besagten, dass dieser oder jener Geld aus der Firmenkasse bekam – aber nicht der Empfänger unterschrieb die Quittungen, sondern der Maschinenschlosser selbst.

 

Als er den Vorstandschef, der als Rechtsanwalt arbeitete, damit konfrontierte, dass ein dringender Tatverdacht auf Steuerhinterziehung und Unterschlagung besteht, erklärte der Staatssekretär, er habe einen Beweis, dass dies nicht stimmen könne – der Beschuldige habe behauptet, er sei unschuldig. Hier könnte ein unbeteiligter Beobachter nun spekulieren, dass der Mann entweder die Realitäten nicht wahrnehmen wollte oder selbst Zuwendungen erhielt.

 

Denn er erklärte dem Eigentümer schriftlich, er spiele mit dem Gedanken, den Hotelbetrieb an den Schüler und den Maschinenschlosser zu übertragen, dann hätte der Eigentümer keinen Ärger mehr mit diesen Leuten.

 

Nun musste der Eigentümer handeln: Er beantragte beim Aufsichtsrat einen Beschluss, mit dem - rechtlich einwandfrei - das Gespann aus Schüler und Maschinenschlosser entlassen und eine reguläre Geschäftsleitung gesucht werden kann. Der Aufsichtsratsvorsitzende, auch er Rechtsanwalt, goss diesen einstimmigen Beschluss in rechtlich korrekte Formen.

 

Nun musste aufgrund der Vorgeschichte damit gerechnet werden, dass das unter Verdacht stehende Duo, dass sogar schon dem Eigentümer Hausverbot in seinem eigenen Unternehmen erteilt hatte, nicht einfach geht, wenn der neue Geschäftsführer kommt.

 

Also wurde auf Bitten des Eigentümers ein neutraler Rechtsanwalt, der keinen der Beteiligten vorher kannte, gefunden und vom neuen Geschäftsführer gebeten, die Übergabe zu beobachten und zu protokollieren, sowie alle Geschäftsunterlagen zu einem Wirtschaftsprüfer zu bringen, der auf Steuerhinterziehungen, Unterschlagungen, etc. prüfen sollte.

 

Dies hieß auch der Aufsichtsratsvorsitzende und ein vom Eigentümer zur Prüfung der Rechtslage hinzugezogener Rechtsanwalt gut.

 

Der neue Geschäftsführer rückte an, übernahm die Räumlichkeiten, übergab alle vorgefundenen Geschäftsunterlagen dem neutralen Anwalt und setzte in dessen Anwesenheit die alte Belegschaft vor die Tür.

 

Nun drohten die möglichen Steuerhinterziehungen und Unterschlagungen aufzufliegen. Also setze sich das Duo Schüler und Maschinenschlosser mit dem Staatssekretär zusammen und schrieben eine Anzeige gegen den Eigentümer. Sie hätten sich „genötigt“ gefühlt, das Geschäftslokal zu verlassen und die Geschäftsunterlagen heraus zu geben.

 

Ferner zeigten sie den Eigentümer noch wegen dutzender anderer Dinge an. Er soll seine eigenen Firmen bestohlen haben und sich selbst mit falschen Reisekostenabrechnungen betrogen haben, Drogen schmuggeln und weitere Anschuldigungen, die nicht sehr schlüssig schienen.

 

Anschließend veröffentlichten sie die Aktenzeichen der Ermittlungen im Internet und verschwiegen wohlweislich, dass sie selbst diese Anzeigen gestellt hatten. Dann machten sie viele Bekannte des Eigentümrs auf die Internetdiskussion aufmerksam. Der Eigentümer bekam prompt keine Kredite, um den ausgeplünderten Betrieb zu sanieren und er verlor noch seinen normalen Arbeitsplatz bei einem großen Unternehmen – die zahlten lieber ihm eine kleine Abfindung, als mit jemandem im Verbindung zu stehen, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt. Doch die Staatsanwaltschaft stellte die ganzen Verfahren ein – es war zu offensichtlich, dass die Anschuldigungen nur erlogen waren. Das Unternehmen musste jedoch kurz darauf aufgelöst werden.

 

Am Ende blieb nur ein Punkt offen – der Eigentümer, der einen einstimmigen Aufsichtsratsbeschluss herbeigeführt hatte, der den Wechsel der Geschäftsführung ermöglichte, von drei Rechtsanwälten bestätigt bekam, dass alles so legal ist, hatte diesen Anwälten geglaubt.

 

So kam es zur Hauptverhandlung. Alle Anlagepunkte wurden nach kurzer Zeit fallen gelassen, weil sie sich als absurd oder schlicht gelogen erwiesen. Auch wurde erwiesen, dass niemand jemanden bedroht oder genötigt hatte. Weil sich die abgelöste Geschäftsleitung genötigt „gefühlt“ hatte - vom neuen Geschäftsführer in Begleitung des neutralen Rechtsanwaltes - muss der Eigentümer nun ein Bußgeld von über tausend Euro zahlen.

 

Die Tatsache, dass er selbst nur beim Aufsichtsrat einen Beschluss beantragt hatte, drei Rechtsanwälte das Vorgehen als rechtmäßig betrachtet hatten und empfhlen hatte, dass ein neutraler Rechtsanwalt beim Wechsel dabei ist, damit alles nach Recht und Gesetz abläuft, zählte nicht.

 

Einer der ehemaligen Mitarbeiter hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass der Ablösungsbeschluss, die Herausgabeaufforderung für Geschäftsunterlagen und Schlüssel ja auch per Gerichtsvollzieher hätten übermittelt werden können. Da hätte sich bestimmt niemand genötigt gefühlt. Dem folgte das Gericht.

 

Die Tatsache, dass dann vielleicht Menschen, die Bücher gefälscht haben, um Steuern zu hinterziehen und viel Geld unterschlagen haben, vielleicht auch die Kasse geleert und Beweise manipuliert hätten, ließ das Gericht nicht gelten.

 

Dies wäre dann eine neue Definition von unternehmerischem Risiko. Der Geschädigte musste sein ausgeplündertes Unternehmen schließen, hat seine Investitionen verloren und muss nun auch noch ein Bußgeld zahlen, weil sich die mutmaßlichen Straftäter genötigt „gefühlt“ haben, zu gehen.

 

Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung zwar gegen die abgesetzte Geschäftsführung und ihre Komplizen – aber die die meisten dieser Personen haben bereits einen Offenbarungseid geleistet. Von denen bekommt der Eigentümer im Falle einer Verurteilung keinen Cent mehr zurück.

 

Aber wenigstens die Gerichtszuschauer gehen nicht leer aus: Sie haben folgende Lehrsätze erhalten:

 

  • Du darfst nicht stehlen – und wenn doch, bestiehl Deinen Arbeitgeber, dann bist Du das Opfer und er ist der böse Kapitalist.
  • Wenn Du als Manager Deinen Arbeitsgeber bestiehlst, gib ihm Hausverbot und zeige ihn an – das verschafft Dir die Zeit, Beweise zu vernichten, die Kasse einzupacken und Dich abzusetzen.
  • Wenn Du während der Arbeitszeit vor die Tür gesetzt wirst, zeige alle Handelnden an, weil Du Dich genötigt fühlst zu gehen – die müssen dann ein Bußgeld zahlen und Du kannst sie auslachen.
  • Wenn Dich dann doch irgendwann die Polizei abholt und Dich zwingt, Dich aus Deiner Wohnung in ein Polizeiauto zu begeben, zeige auch gleich die Polizisten wegen Nötigung an, schließlich hätten Sie Dir auch eine Ladung zur Vernehmung per Zustellung senden können. Das Risiko, dass Du Dich absetzt, wird gern in Kauf genommen. Vielleicht muss der Polizist dann auch ein Bußgeld zahlen. Oder erst einmal bei einer Verkehrskontrolle oder wenn der Gerichtvollzieher kommt…

 

Aber das ist nur eines von vielen Beispielen, die eifrige Gerichtsbesucher jeden Tag in Deutschland sehen können. Sir Winston Churchill hat einmal bemerkt, dass, wenn man jemals ein Argument gegen die Demokratie suche, möge man sich fünf Minuten mit einem x-beliebigen Wähler unterhalten.

 

Wenn man nun also jemals ein Argument gegen Fleiß und Arbeitsplatzschaffung sucht, möge man sich für einige Tage auf die Zuschauerbänke eines beliebigen deutschen Gerichts setzen.

 

 

 

- Der vorliegende Fall wurde verkürzt, vereinfacht und anonymisiert dargestellt. Er ist Teil eines derzeit im Entstehen begriffenen Buches, dass sich mit Kriminalfällen in Berlin befasst. Hinweise zu diesem und ähnlichen Fällen nehmen wir gern per e-mail entgegen. Sollte berechtigtes Interesse bestehen, können einige Kapitel und Sachverhalte auch schon als Vorableseexemplar zu Rezensionszwecken überlassen werden. -

 

 

Recht haben und Recht bekommen - Teil I

Wohnen ohne zu zahlen

Der jährliche Mietausfall in Deutschland beziffert sich auf mehr als 2,2 Milliarden Euro. 200 Millionen davon gehen auf das Konto von Mietnomaden: Mieter, die schon mit der Absicht einziehen, niemals Geld an den Wohnungsbesitzer zu überweisen.

Vor Vertragsabschluss geben sie sich meist weltgewandt und täuschen einen gehobenen Lebensstil vor. Doch sind sie erst einmal eingezogen, folgt das böse Erwachen. Der Vermieter sieht von ihnen keinen Cent und meistens hinterlassen sie das pure Chaos. Wenn sie jedes juristische Schlupfloch nutzen, kann es zwei Jahre dauern, bis die Vermieter endlich eine Räumungsklage haben.

Als sich Dennis Peters aus Bleckede bei Lüneburg im Mai 2007 ein Doppelhaus für nur 142.000 Euro ersteigert, kann er sein Glück kaum fassen. Doch schnell entpuppt sich das Schnäppchen als Albtraum, denn der Mieter ist ein aggressiver Mietnomade und zu allem Überfluss auch noch Chef einer Truppe, die sich auf Einmietbetrug spezialisiert hat. Er bedroht, beschimpft und beleidigt Peters und seine Familie: “Ich mach dich finanziell und psychisch fertig!”, soll er damals gesagt haben. Kaum hat Peters einen Räumungstitel gegen den verhassten Mieter, meldet sich der nächste an, gegen den erneut geklagt werden muss. 15 Monate und 24 Neuanmeldungen später ist der Hausbesitzer am Ende seiner Kräfte. Auf mehr als 42.000 Euro beziffert sich der Schaden inzwischen. Bis endlich der Beschluss ergeht, dass die gegnerische Partei das Haus widerrechtlich in Anspruch genommen hat: Hausfriedensbruch. Endlich darf die Polizei einschreiten und räumen.

Auch das Rentnerehepaar Fischer aus Erftstadt ist Opfer eines Mietnomaden geworden: Vor zwei Jahren fuhr er mit einem teuren BMW vor, behauptete, ein reicher Erbe zu sein, und erschlich sich so das Vertrauen der gutgläubigen Vermieter. Doch schnell stellte sich heraus, dass der Mann Hartz-IV-Empfänger und hoch verschuldet ist. Mehr als 30.000 Euro Mietschulden hat er mittlerweile. Ans Ausziehen denkt er noch lange nicht, denn er sieht sich selbst als Opfer. Mit selbstgemalten Plakaten ging er vor dem Haus seiner Vermieter in Stellung, um gegen vermeintliche Richter- und Vermieterwillkür zu protestieren.

Gefunden auf Spiegel.de

http://www.spiegel.de/sptv/special/0,1518,613104,00.html

Neues Leben in der Alten Strickfabrik in Leipzig

Am Ende des 19. Jahrhunderts, in der Gründerzeit, war das Karree in Leipzig zwischen Berliner Straße, Wittenberger Straße, Bitterfelder Straße und Apelstraße ein erschlossenes, aber unbebautes Grundstück. Es war das am nächsten zu Stadt und Bahnhof gelegene Karree eines großen neuen Viertels der Stadt.

Bald sollte in diesem Teil von Leipzig das Goldene Zeitalter sächsicher Industriekultur beginnen. Auch auf dem Karree am Beginn der Berliner Straße nahm der Aufschwung seinen Lauf: Die Gebrüder Frank Strickwarenfabrik wurde gegründet und produzierte in einem einstöckigen Gebäude. Bald darauf begann die Leipziger Straßenbahngesellschaft auf dem Nachbargrundstück auf der Ecke Apelstraße / Berliner Straße unter freiem Himmel Schienen zu lagern.

Die Belegschaft der Gebrüder Frank wuchs. So wurde vor der Fabrik mit königlich-sächsischem Privileg ein Hofabort mit fünf WC gebaut. Das war nicht nur hoch modern, sondern schuf jene Hauptabwasserleitung, die auch heute noch in Betrieb ist.

Die Nachfrage wuchs und schon bald konnten neben der Fabrik ein Dampfmaschinenhaus und ein Akkumulatorenhaus errichtet werden, deren Rückwände heute noch erkennbar sind.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand gegenüber der Fabrik ein zweites Fabrikgebäude. Es war dreistöckig und zog sich von der hinteren Grundstücksgrenze bis vor zur Berliner Straße. Darunter zog sich bis weit unter den Hof ein Hofkeller als Lager auf mehr als 2.000qm, der teilweise noch erhalten ist.

Die Straßenbahngesellschaft baute auf dem Nachbargrundstück eine Wagenhalle. Auf dem Grundstück auf der anderen Seite, an der Wittenberger Straße entstand eine Arzneifabrik.

Nachdem 1923 die Hyperinflation überstanden war, entwickelte sich auch die Strickfabrik weiter. Der straßenseitige Teil wurde auf fünf Stockwerke plus zwei Dachböden aufgestockt. Hier entstand in den neuen Stockwerken eine Krankenstation und eine Kantine.

Nebenan enstand ein Neubau. Dieser hatte fünf Vollgeschosse und eineinhalb Dachgeschosse. Dies ist das heute noch stehende Gebäue der Alten Strickfabrik.

So war beinahe der ganze Hof bebaut und die Fabrik florierte.

Dann jedoch ernannte 1933 der Reichspräsident v. Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Dieser ließ die Länder gleichschalten. Der NSDAP Gauleiter von Sachsen, Martin Mutschmann, wurde Reichsstatthalter in Sachsen. Dieser betrieb seit 1907 in Plauen eine Spitzenfabrik, zu der später mehrere andere Textilfabriken kamen. Seit 1930 gab er schon die Parteizeitung “Der Freiheitskampf” heraus, worin immer wieder die Enteignung von Industriellen jüdischen Glaubens gefordert wurde.

Die jüdischen Eigentümer wurden bald gezwungen, die Fabrik an einen Parteigenossen zu verkaufen.

Doch schon ab 1943 erhielt das Gebäude mehrere Bombentreffer. Noch heute ist der fünfstöckige Erweiterungsbau an der Berliner Straße ein Mahnmal gegen den Bombenkrieg. Hier stehen seit dem Einschlag einer Luftmine Ende 1944 nur noch die Fassade und die Seitenwände. Die Trümmer der Restgebäude sollen viele der Arbeiterinnen erschlagen haben.

Nach dem Kriege gab die DDR den jüdischen Eigentümern ihren Besitz nicht frei. Zwar waren die in den USA lebenden Erben formal Eigentümer. Aber die wurden gezwungen, für so niedrige Mieten an die dort einquartierten Volkseigenen Betriebe, wie das VEB Herrenmoden Korrekt zu vermieten, dass deren deutscher Anwalt bei der Bezirksleitung schon in den 70er Jahren beklagte, die Mieten betrügen nicht einmal die Hälfte der Unterhaltungskosten.

Das Gelände verfiel immer mehr. Seit 1953 gab es zudem immer wieder Versuche, die Ruine an der Berliner Straße abzureißen. Doch mal war kein Bagger verfügbar, mal kein Kran, dann fehlten wieder andere Dinge.

Schließlich gab es nach 36 Jahren Planung einen Abrisstermin - im Dezember 1989.

Nachdem die Mauer gefallen war, fühlte sich zunächst niemand zuständig. 1993 kaufte ein Bauträger das Areal und alle Ruinen wurden abgerissen, bis auf jene an der Berliner Straße.

Während die intakte Strickfabrik zu einem modernen Bürohaus umgebaut wurde, sollte auf deren Dach ein Penthouse entstehen und in der Ruine ein Studentenheim, zudem auf dem Hof eine Einkaufspassage.

Doch schon 1999 ging es dem Eigentümerunternehmen nicht mehr so gut - die Liegenschaft kam in die Zwangsverwalter.

Viele seriöse Mieter zogen aus, viele zweifelhafte zogen ein. Zahlreiche illegale Mieter, die immer neue Räume aufbrachen und besetzten, andere mit Ein-Euro-Mietverträgen, die ihre Miete nicht zahlten - das Gebäude verfiel zusehends.

                                                                Die Alte Strickfabrik heute

Dann kaufte im April 2009 ein Familienunternehmen aus Leipzig das Areal. Dieses setzt seitdem konsequent die Linie seiner Eigentümer um: Restauration und Reinvestition vor Rendite.

Die Liegenschaft wurde seit dem Erwerb einmal komplett durchsaniert, nun entsteht hier ein Zentrum für die Kreativwirtschaft. Junge start-ups, Autoren, Werber, Personal Trainer, Verlage, Instrumentenbauer und viele mehr ziehen nach und nach ein und beleben die Alte Strickfabrik.

Dabei handelt es sich ebenso um etablierte Unternehmen, wie auch um start-ups von SEPT, einem Projekt der Universität Leipzig. Im ehemaligen Privatkontor der Strickwarenfabrik Gebrüder Frank sitzt nun ein Pressebüro mit seiner Leipziger Niederlassung. Der dort beschäftigte Autor ist Historiker und erhielt von den Eigentümern den Auftrag, die Geschichte der Strickfabrik zu rekonstruieren und ab Ende 2010 eine Ausstellung im Foyer des Kontors daraus zu entwickeln.

Im Sommer 2010 soll endgültig die Ruine neben der Strickfabrik abgerissen werden. Schon jetzt gibt es eine attraktive gartenarchitektonische Planung für die Neugestaltung des Hofes. Hier soll nicht nur hinreichend Parkfläche vorhanden sein, sondern auch eine grüne Oase in der Nähe des Hauptbahnhofes. Damit die Kreativen in der Kreativwirtschaft auch viel Raum für kreative Pausen haben.

Die Alte Strickfabrik lebt wieder!

 

Julien Reitzenstein    Wilhelm von Reitzenstein

 

Die Jagd nach Eleganz


Freunden des gepflegten Landlebens ist schon seit langem klar, dass es ebenso unpassend sein kann, im Maßanzug einen Waldspaziergang zu machen, wie in Jeans und Polohemd auf der Veranda Geschäftsfreunde zur Besprechung zu empfangen. Daher hat sich hier eine Mode durchgesetzt, die nicht nur elegant, sondern gleichzeitig leger ist. Diesen ländlichen Stil konnte man schon im letzten Jahr sehr vereinzelt auf der Expo-Real sehen. Ein wenig mag er an Tracht erinnern, ein wenig an Jagd – doch in einigen Soziotopen ist er längst Trend. Kariertes Hemd, gern auch mit Manschettenknöpfen, Cordhose und Janker oder Lodenjacke ist hier kein Hingucker.  

Oft jedoch fehlte es für die Begleiterin an tragbaren Gegenstücken, wollte sie kein Dirndl anziehen. Hier hat das Label T.E.D. eine Nische besetzt.  T.E.D. Couture ist der jüngste Spross des Gutes Grambow bei Schwerin in Mecklenburg. Das große Anwesen mit Land- und Forstwirtschaft bietet mehr als Kühe, Pferde, Felder und Wälder. In seinen Ferienapartments finden gestresste Großstädter aus dem nahen Hamburg oder Berlin Ruhe. Viele Feriengäste verlieben sich dabei in den „Grambow-Saloon“. Der Geheimtipp unter den Veranstaltungslocations ist aufgrund der nahen Wege zu den Metropolen ebenso gern gebucht, wie aufgrund der zahlreichen Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort – vom Sternehotel bis zur Schlosssuite.  

Vor allem aber befindet sich auf Gut Grambow Deutschlands bekannteste Jagdschule. Ob Hochadel oder Topmanager, ob Jugendliche oder Berufsjäger – die trotz sehr hoher gesetzlicher Anforderungen bemerkenswert niedrige Durchfallerquote hat Grambow große Erfolge beschert. Zudem sei das Alumni-Netzwerk der ehemaligen Schüler oft effektiver als viele Online-Business-Netzwerke, sagt Martin Lösch, Herr auf Grambow.  Doch gerade die Verschiedenartigkeit der Mitglieder dieses Netzwerks und ihrem unterschiedlichem Anspruch an Kleidung hat einen Kreativprozess in Gang gesetzt. Die Berufsjäger, die durch Dornenbüsche laufen, benötigen robuste Kleidung. Die Jagdschüler und –schülerinnen – bis 30% der Absolventen sind weiblich – brauchen warme und funktionale Kleidung für die ersten Schritte in der Natur. Die Feriengäste, die auch einmal Geschäftsbesuch empfangen, möchten elegant und dennoch ländlich gekleidet sein.  Dem begegnete der Martin Lösch mit der Gründung des Modelabels T.E.D. Couture. Designer Miro Craemer erklärt den Erfolg so: „Designer arbeiteten Hand in Hand mit Berufsjägern – eine wohl einmalige Kooperation in der Textilwelt. Denn das Ergebnis ist eine funktionale und zugleich stilsichere Kleidung, die sich mit ihren unterschiedlichen Kollektionen sowohl im ländlichen Alltag beweist als auch beim großen gesellschaftlichen Auftritt. T.E.D. verbindet Tradition mit Innovation, mischt Klassik mit frechen Details auf.“  Doch wer nun Gummistiefel und Regenjacke für kernige Naturburschen erwartet, liegt falsch. Die 32-teilige Kollektion umfasst zu mehr als der Hälfte Damenmode. Diese war auch einer der Mittelpunkte der Standparty des Immobilienmanagers auf der ExpoReal. Die zahlreichen Gäste erfreuten sich an den von Models vorgestellten Modellen und zwei Gäste gewannen bei der Verlosung ein Outfit im Wert von je EUR 1.500,00 In der Linie „Spices of Marrakesh“ umfasst eine Frühjahr/Sommer- und eine Herbst/Winter-Linie. Beide Linien kennzeichnet ein edles Materialkonzept – Leinen und gebürstete Baumwolle im einen Fall, Kashmere und Schurwolle und feines Ziegenleder im anderen. Miro Craemer: „Inspiriert durch die geheimnisvoll-sinnliche Welt Arabiens und die endlose Weite der Sahara sind es vor allem Sandtöne, auf denen die Farbpalette von „Spices of Marrakesh“ basiert.“ 

Aber auch die funktionellen Modelle für die Jagd und den harten Einsatz in der Natur, wie  Shooting Jackets aus schottischem Estate-Tweed, Steppjacken oder die Loden-Serie „Viktoria“ für Damen verarbeiten einerseits feinste Stoffe und sorgen für Eleganz. Andererseits sorgen funktionelle Futter- und Isoliermaterialien dafür, sich sehr lautlos durch die Natur bewegen zu können.  Doch Qualität hat ihren Preis. Das mag nicht nur in den vergleichsweise hochpreisigen Materialien begründet liegen, sondern auch in der Tatsache, dass alle Stücke in Deutschland produziert werden. „Gerade in besonders hochwertigen Geschäften, wie bei Frau von Schöning auf Sylt, Ladage&Oelkein Hamburg oder Springers Erben in Wien schätzen unsere Kunden unsere Produktionsphilosopie“, erklärt Lösch.   Das erfolgreichste Modell des Labels ist die Herren-Tweed-Jacke. Miro Craemer: „Teflon-Beschichtung, schottischer Estate Tweed und unzählige Funktionen machen die Jacke sowohl zum Anzug tragbar, als auch bei der Jagd oder dem Waldspaziergang.“  

Alles in allem wirkt die Mode von T.E.D. sowohl lässig, als auch hochwertig. Vielleicht die richtige Mischung in der derzeitigen Situation am Immobilienmarkt. Darum wird auf dem Deutschen Immobilienball die Kollektion im Rahmen einer Modenschau vorgestellt und das Team von T.E.D. und der Jagdschule Gut Grambow steht für Fragen bereit.

 

Erschienen im Immobilien Manager Magazin 

 

 

 

 

Julien Reitzenstein    Wilhelm von Reitzenstein

 

 

Nachtrag zur Schweiz:

AM 25.05.2010 schrieb SPIEGEL ONLINE über ein Detail, wie im vorstehenden Bericht:

Eingebürgerter Türke verliert wegen Polygamie Schweizer Nationalität

 

Wegen fortgesetzter Polygamie mit einer Schweizerin und einer Türkin soll ein Mann die Schweizer Nationalität verlieren. (mehr…)

Gedanken zur Schweiz und zur Freiheit


Ein polemischer Nachtrag zur aktuellen Debatte.Die ersten Minarette wurden in Moscheen in Syrien ab etwa 700 n. Chr. nachgewiesen. Mutmaßlich handelte es sich um zweckentfremdete Kirchtürme. Dies geschah also zwei Generationen nach dem Tode des Propheten am 08. Juni 623.

Allah verkündete sein Wort durch den Propheten. Auch darum ist der Islam heute ambivalent. Was im Koran steht, ist nicht interpretierbar, veränderbar oder den Erfordernissen der Globalisierung anpassbar. Für alle nicht im Koran geregelten Lebensregeln besteht hingegen eine sehr moderne Sicht- und Lebensweise. Beispielhaft sei genannt, dass laut einer Fatwa die Scheidung durch das dreimalige Verstoßen der Gattin auch per sms möglich ist.

Wenn also die Minarette zu Lebzeiten des Propheten noch gar nicht exisitierten, muss die Frage gestellt werden dürfen, ob die Notwendigkeit eines Minaretts Teil der Religionsausübung und Religionsfreiheit ist. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass viele der wichtigsten Moscheen der Welt bis heute nie ein Minarett hatten. Dies gilt nicht nur für die Umayyaden-Moschee in Damaskus, die im Jahre 705 fertig gestellt wurde, sondern auch für die al-Aqsa-Moschee auf dem Tempelberg in Jerusalem.

Die christliche Lehre verlangt Toleranz. Die sich auf dieses Wertefundament stützenden Staaten des Abendlandes bieten daher Religionsfreiheit.

Doch wo sind die Grenzen von Freiheit und somit auch die Grenzen der Religionsfreiheit? Es ist seit Jahrtausenden unter Philosophen, Theologen und Staatstheoretikern Konsens, dass jede Freiheit Grenzen hat. Und diese Grenzen werden von der Mehrheit gesetzt. Diese Erkenntnis ist der Kern der Demokratie.

Wenn nun also die Mehrheit der Schweizer dafür stimmt, dass keine Minaretts gebaut werden, ist das folglich in der Tat eine Einschränkung der Religionsfreiheit all jener, die meinen, für die Ausübung des islamischen Glaubens ein Minarett zu benötigen, auch wenn weder der Prophet dies verlangte, noch die wichtigsten Moscheen keine Minarette haben. Denn Freiheit, somit auch Religionsfreiheit, hat auch mit subjektivem Empfinden zu tun.

Somit hätten alle jene Recht, die sich medienwirksam für die Schweizer fremdschämen und eine demokratische Entscheidung als Schande empfinden.

All jenen, die diesen Nukleus der Demokratie, die Definition von Freiheitsgrenzen durch eine Mehrheitsgesellschaft, nun heute so vehement ablehnen und vor laufenden Kameras dafür eintreten, dass jedermann, auch Muslime, ihre Religion in demokratischen Ländern wie der Schweiz oder Deutschland ohne jede Grenzsetzung praktizieren sollen dürfen, sei folgender Gedanke mitgegeben:

Der Koran, der nicht interpretierbar oder verhandelbar ist, erlaubt die Vielehe.

„Und wenn ihr fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besitzt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, unrecht zu tun.“ (Koran Sure 4, Vers 3: Übersetzung nach Rudi Paret)

All jene, die das Ergebnis von demokratischen Mehrheiten im Speziellen und somit demokratischer Willensbildungsprozesse im Allgemeinen  medienwirksam ablehnen, ja sogar dafür auf die Straße gehen, müssten dann doch auch auf die Straße gehen, um die Abschaffung der Einehe in Deutschland zu fordern, da diese die Religionsfreiheit von deutschen Staatsbürgern muslimischen Glaubens einschränkt.

 

 

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